Sozialamt Wetter und Ennepe-Ruhr-Kreis verweigern Schwerbehinderter Behindertenassistenz

1995 führte Norbert Blüm mit großen und vor allem lauten Worten die Pflegeversicherung ein. Jeder behinderte Mensch sollte durch einen Gutachter durchgecheckt werden. Es galt, die jeweilige Pflegestufe (heute „Pflegegrade“) zu ermitteln. 3 Pflegestufen standen zur Auswahl. Zunächst brach die Hölle aus. Die Prüfer bekamen dickes Geld und verdienten sich einen vergoldeten Hintern.
Ursula G. (gest.) wurde von ihrem Zahnarzt begutachtet. In der Tat: Manche Praxis schloss über Wochen, denn das dicke Geld gab es von wem? Vom Staat.
In der Folge witterten die Sozialämter, so auch das Sozialamt Wetter (Ruhr), den dicken Reibach. Sie strichen, wie das Sozialamt Wetter in Gestalt der Sachbearbeiterin S., das zuvor gezahlte Pflegegeld nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) §69 für die häusliche Pflege.
Immer mehr behinderte Menschen zogen vor die zuständigen Verwaltungsgerichte und danach vor die Sozialgerichte. Diese Gerichte schlugen den Sozialamtsmitarbeitern das neue Pflegeversicherungsgesetz rechts und links um die Ohren. Sicher auch dem Sozialamt der Stadt Wetter. Die Gerichte entschieden nämlich: Die Pflegeversicherungsgelder sind eine reine „Anschubfinanzierung“. Den Rest haben die Sozialämter zu zahlen. Wenigstens 1/3 der zuvor geleisteten Pflegegelder nach dem BSHG hätten die Sozialämter, natürlich auch das der Stadt Wetter, zu zahlen. Dieses leckte seine Wunden und wurde maulfaul. Sonst viel Papier erzeugend, wenn es darum geht, Anträge behinderter Menschen abzuwimmeln.
Unter diesen Niederträchtigkeiten hat auch Lisa P. zu leiden (mehr davon in loser Folge auf diesem Blog). – Das Sozialamt Wetter informierte nämlich seine Klienten überhaupt nicht. Zwar hat es eine Beratungspflicht. Aber ich erinnere mich nicht, dass für die behinderten Menschen hilfreiche Beratung jemals stattfand.
Im Laufe der Zeit sprachen sich die Urteile herum, - Internet gab es noch nicht. – Und so stellten auch behinderte Bürger der Stadt Wetter ihre Anträge. Fortan und total kommentarlos zahlte das Sozialamt Wetter die 1/3 aus.
Auch Lisa P. profitierte davon. Allerdings wurde sie vor 2 Jahren schwer krank und stand vor lebensbedrohenden Operationen. So sagte sie ihrer Schwester: Schmeiß die Unterlagen weg, ich sterbe doch bald. Sie starb nicht, im Gegenteil: Ein guter Freund verhalf ihr zu einem guten Neustart ins weitere Leben. Heute ist sie glücklich und fast wieder selbstständig. Sie möchte mehr am Leben in der Gesellschaft teilnehmen. Aber das verhindern das Sozialamt Wetter und der Fachbereich Gesundheit und Soziales des Ennepe-Ruhr-Kreises.
Zunächst herrscht kollektiver Gedächtnisverlust im Sozialamt Wetter. Pflegegeld für Lisa P.? Daran erinnerte man sich nicht. Wohl auch nicht der damalige Sozialamtsleiter. Oder wurde er gar nicht gefragt? Akten? Nach so langer Zeit? Neeeeein. Alle vernichtet. Nun gibt es die Möglichkeit der „Glaubhaftmachung“. Zeitzeugen von Lisa beispielsweise erinnern sich sehr wohl an diese Geldleistungen. Aber das gilt bei der Stadt Wetter überhaupt nichts.
Und so wurde ein Antrag auf Behindertenassistenz für eine schwerstbehinderte alte Dame vom Ennepe-Ruhr-Kreis, Fachbereich s.o., vom Tisch gefegt.
Nach der Erkrankung von Lisa P. wurden von ihrem Vertrauten zahlreiche Anträge gestellt. So ein Antrag auf Grundsicherung und einer auf Behindertenassistenz. Die Behindertenassistenz gab es nicht. Dafür gab es „Freizeitassistenz“ und das in Form von einer monatlichen Geldzahlung über 430 €. Man flüsterte ihr, sie hätte noch Anspruch auf weitere 104 € wegen „eingeschränkter Alltagskompetenz“ aus der Kasse der Pflegeversicherung, aber das war ein Schuss in den Ofen. Dieses Geld beansprucht nämlich der Pflegedienst. So kann mit 430 € 43 Stunden monatlich eine „Freizeitassistentin“ bezahlt werden. Dies entspricht jeweils 2 x 5 Stunden Assistenz in der Woche. Von der Schwere ihrer Behinderung her haben andere körperbehinderte Menschen längst Behindertenassistenz rund um die Uhr.
Übrigens: Nach Mitteilung über eine plötzliche Gürtelrose an das Sozialamt wollte man ihr glatt die Gelder für die Freizeitassistenz kürzen. Nun brauche sie ja nicht mehr so viel Freizeit.
Lisa P. ist inzwischen 83 Jahre alt. Ihre Schwester 80. Der ständige Hinweis des Vertrauten der Frau P. auf die schwere Erkrankung dieser Schwester geht dem Sozialamt Wetter am Auspuff vorbei. Die Schwester ist seit Jahren krebskrank und wird von Zeit zu Zeit therapiert. Das zehrt an den Kräften. Und so ist die Schwester an manchen Tagen kaum einsatzfähig. Macht nichts! Die Devise heißt: Ausbeuten, ausbeuten, ausbeuten. Und damit Geld sparen.
Was lernen wir daraus? Die Sozialbehörden helfen, wo immer sich ihnen die Gelegenheit bietet – ihren Behördenleitern, Geld zu sparen.