Die Rechtsschutzversicherung: Ein Schutz mit Stolperfallen

Mit einer Rechtsschutzversicherung möchten sich Versicherte eigentlich vor den Kosten von Rechtsstreitigkeiten schützen, die nur noch vor Gericht ausgetragen werden können. Ein zuverlässiger Schutz ist also unabdingbar. Wie ein Fernsehmagazin aber kürzlich enthüllte, gibt es einige Stolperfallen, in die der Versicherte tappen kann, wenn er sich nicht genau über die vertraglichen Modalitäten informiert. Denn nicht in jedem Fall übernimmt der Rechtsschutzversicherer die Anwalts- und Prozesskosten. Worauf also ist zu achten, damit man zuverlässig vor ungeahnten Kosten geschützt ist? Über welche Leistungen man sich bei der Rechtsschutzversicherung sicher sein kann, erfährt man auf https://www.rechtsschutzversicherungen-testsieger.de/rechtsschutzversich...

Unterschiedliche Tarife bringen Leistungsvielfalt
Vor wenigen Tagen hat das ZDF-Magazin WISO in einer Sendung genau erläutert, worauf man beim Abschluss eines Versicherungsvertrags achten soll. Je nach Tarif gibt es nämlich ganz unterschiedliche Stolpersteine, die auf dem Weg zur Kostenerstattung hinderlich sein können. Grundsätzlich funktioniert eine Rechtsschutzversicherung nach dem Prinzip, dass die Anwalts- und Gerichtskosten bei einem drohenden Rechtsstreit gezahlt werden sollen. Auch die Gebühren von Gutachtern sollten übernommen werden. In der Praxis ist dieses einfache Prinzip etwas komplexer. Das beginnt schon bei der Frage nach dem versicherten Bereich.

Nicht in jedem Fall besteht eine Absicherung
Kaum ist die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, will der Versicherte eine Leistung beanspruchen. Das ist einer der häufigsten Fälle, in denen sich der Versicherer querstellt. Gerät man beispielsweise mit dem Arbeitgeber in Diskussionen über Überstunden, die trotz Zusage nicht ausgezahlt werden, könnte der Versicherte eine Klage anstrengen. Ist dann aber ein Rechtsschutz für den Verkehrsbereich abgeschlossen, sind arbeitsrechtliche Fragen nicht abgedeckt. Das heißt, der Versicherte muss selbst für die Kosten aufkommen und erhält keine Erstattung durch den Versicherer. Bei der Auswahl des Tarifs muss man also immer beachten, welche Leistungen wirklich erforderlich sind. Autofahrer benötigen einen Verkehrsrechtsschutz, Arbeitnehmer einen Arbeitsrechtsschutz. Viele Versicherer bieten Kompakttarife an, die die wichtigsten Module in einem Paket zusammenfassen. Abgerundet werden kann ein solches Modul durch einen Mietrechtsschutz und natürlich durch den klassischen Privatrechtsschutz. Damit hat man die wichtigsten Bausteine abgesichert.

Die Frage nach dem Mediator
Immer häufiger sollen juristische Auseinandersetzungen mit einem Mediator beigelegt werden, damit sich die gegnerischen Parteien den Weg zum Gericht sparen. Das ist für alle Beteiligten meist sinnvoller, denn so vermeidet man einen Prozess und spart Zeit, Kosten und Nerven. Leider bieten nicht alle Versicherer eine kostenfreie Erstberatung oder eine telefonische Beratung an, in der man solche Fragen schon vorab erläutern kann und die Erfolgswahrscheinlichkeit beleuchten kann. Im schlimmsten Fall muss der Versicherte die Kosten für eine erste Beratung beim Anwalt dann selbst tragen. Auch die Mediation selbst ist nicht in allen Tarifen versichert, obwohl dieser Weg häufig zu bevorzugen wäre.

Wenn Ärger mit dem Versicherer droht
Selbst wenn man eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, sollte man es nicht zwingend auf eine Auseinandersetzung mit dem Nachbarn, mit einem Händler oder mit dem Arbeitgeber anlegen. Der Versicherer ist nämlich beispielsweise berechtigt, einen bestehenden Vertrag zu kündigen, wenn der Versicherte eine Klage angestrengt hat. In diesem Fall wird es für den Versicherten schwer, einen Folgevertrag abzuschließen. Unnötigen Ärger mit dem Versicherer sollte man im eigenen Interesse vermeiden, wenn man den Versicherungsschutz und den Vertrag nicht gefährden will.

Alexander Vorgerd - Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK) von transparent-beraten.de sagt zur Rechtsschutzversicherung:
„Die Rechtsschutzversicherung ist im Vergleich zu anderen Versicherungsprodukten relativ einfach gestrickt. Natürlich sollte man vor Vertragsabschluss darauf achten, was man versichert hat. Es macht natürlich wenig Sinn, wenn man nur den Verkehrsbereich absichert und 3 Monate später aber im Clinch mit dem Arbeitgeber ist. Es ist klar, dass die Rechtsschutzversicherung in diesem Fall keine Kosten erstattet. Selbst wenn man sich mit allen Leistungsbausteinen (Privat, Beruf, Verkehr, Wohnen oder Spezial-Straf.) absichert, hätte man keinen vollen Versicherungsschutz. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt lediglich "alltägliche" Rechtsstreitigkeiten. Damit ist gemeint, dass gewisse Rechtsgebiete bzw. Streitigkeiten nicht versichert sind, z.B. Baurecht, Familienrecht, Kapitalanlagen, Enteignungsverfahren, usw. nicht versichert sind. Wer sich absichern möchte mit einer Rechtsschutz, der sollte sich vorher beraten lassen und sich genau überlegen, welche Leistungen er von der Versicherung erwartet.“

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