Kapitalbeschaffung ohne BaFin-Prospekt gem. den Bagatellgrenzen des Vermögensanlagengesetzes - von Dr. Horst Werner

Beteiligungskapital und Platzierung ohne BaFin-Prospekt ( www.finanzierung-ohne-bank.de ): Mit dem Abschnitt I des Vermögensanlagengesetzes wird der Geltungsbereich des Vermögensanlagengesetzes zunächst auch auf Nichtwertpapiere ausgedehnt ( § 1 Abs. 2 Nr. 1 – 7 VermAnlG n.F. ). Dies sind z.B. die nicht wertpapierverbrieften stillen Beteiligungen, vinkulierte Namensgenussrechte, Namensschuldverschreibungen, partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen, Direktinvestments oder KG-Anteile. Davon gibt es gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 – 9 VermAnlG acht Ausnahmetatbestände von der Prospektpflicht ( Bereichsausnahmen ), soweit die gesetzlichen Eingreifkriterien unterschritten werden. Prospekt- und BaFin-frei sind:

1. Genossenschaftsanteile
2. Versicherungen und Pensionsvereine
3. (a) Maximal 20 ( Anteile ) Beteiligte pro Finanzinstrument
oder aber (b) mehr Beteiligte, jedoch bei einem maximalen Beteiligungs-
Gesamtbetrag bis Euro 100.000,– innerhalb von
12 Monaten oder aber (c) jeder Kapitalgeber mit einer Mindestbeteiligung
von über Euro 200.000,– und (d) bei Wertpapieren bei einer
Mindestzeichnungssumme von über Euro 100.000,– siehe WpPG § 3 Abs. 2 Ziff. 3
WpPG gezeichnet werden.
4. Angebote an qualifizierte Anleger (z.B.
Wertpapierhändler) und/oder bei Wertpapieren an unter 150 nicht
qualifizierte Anleger ( = Privatanleger ) – siehe § 3 Abs. 2 Ziff. 2 WpPG
5. Anlageangebote, für die schon ein genehmigter Verkaufsprospekt besteht
6. Beteiligungsangebote an einen bestimmten Personenkreiswie Arbeitnehmer ( = Mitarbeiterbeteiligung ) einschließlich
der verbundenen Unternehmen
7. Staatliche Emittenten ( Anstalten öffentlichen Rechts ) etc.
8. Verschmelzung und Übernahme von Tochtergesellschaften

Auf die Höhe des Beteiligungskapitals und auf die Höhe des aufzunehmenden Finanzierungsvolumens kommt es bei der Begrenzung auf 20 Beteiligte / Anteile nicht an. Es dürfen somit parallel und gleichzeitig zahlreiche Finanzinstrumente frei von einer Prospektpflicht platziert bzw. verkauft werden: Das sind 20 Genussrechtsanteile, 20 stille Gesellschaftsanteile, 20 Namensschuldverschreibungen, 20 Nachrangrangdarlehen, 20 partiarische Darlehen und 20 Direktinvestments. Infolgedessen gibt es für alle Unternehmen folgende Möglichkeiten und Finanzierungschancen: Kapital von Privat ohne Prospektpflicht und ohne Wertpapieraufsichtsgenehmigung.

Dies gilt ohne Geringfügigkeitsgrenze vollkommen ohne Einschränkung für die grundschuldbesicherten Darlehen, die somit auch keine Finanzinstrumente im Sinne des VermAnlG sind und deshalb überhaupt keiner Prospektpflicht unterliegen.

Auch Wertpapierprospekte sind nach dem Wertpapierprospektgesetz BaFin-genehmigungsfrei, wenn die Mindestzeichnungssumme des zu platzierenden Wertpapiers mindestens Euro 100.000,- ( oder höher ) beträgt.