Ausnahmetatbestände von der Prospektpflicht

Kapitalbeschaffung ohne BaFin-Prospekt gem. den Bagatellgrenzen des Vermögensanlagengesetzes - von Dr. Horst Werner

Beteiligungskapital und Platzierung ohne BaFin-Prospekt ( www.finanzierung-ohne-bank.de ): Mit dem Abschnitt I des Vermögensanlagengesetzes wird der Geltungsbereich des Vermögensanlagengesetzes zunächst auch auf Nichtwertpapiere ausgedehnt ( § 1 Abs. 2 Nr. 1 – 7 VermAnlG n.F. ). Dies sind z.B. die nicht wertpapierverbrieften stillen Beteiligungen, vinkulierte Namensgenussrechte, Namensschuldverschreibungen, partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen, Direktinvestments oder KG-Anteile. Davon gibt es gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 – 9 VermAnlG acht Ausnahmetatbestände von der Prospektpflicht ( Bereichsausnahmen ), soweit die gesetzlichen Eingreifkriterien unterschritten werden. Prospekt- und BaFin-frei sind: 1. Genossenschaftsanteile 2. Versicherungen und Pensionsvereine 3. (a) Maximal 20 ( Anteile ) Beteiligte pro Finanzinstrument oder aber (b) mehr Beteiligte, jedoch bei einem maximalen Beteiligungs- Gesamtbetrag bis Euro 100.000,– innerhalb...

Die Geringfügigkeitsgrenzen ( = 20-ziger-Regelungen ) als Ausnahmen von der Prospektpflicht im Vermögensanlagengesetz

Die gesetzlichen Bereichsausnahmen ( = Geringfügigkeitsgrenzen ) mit den sogen. 20-ziger-Regelungen, so Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) im Rahmen der Platzierung von öffentlichen Beteiligungsangeboten befinden sich im Vermögensanlagengesetz. Diese Regelungen gelten uneingeschränkt für Einzelkaufleute ( = natürliche Personen ) und für sämtliche Handelsgesellschaften ( = Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften als juristische Personen). Es kommt also bei den Emissionsunternehmen nicht auf die Rechtsform an. Mit dem Abschnitt I des Vermögensanlagengesetzes wird der Geltungsbereich des Vermögensanlagengesetzes ( VermAnlG ) zunächst auch auf Nichtwertpapiere ausgedehnt ( § 1 Abs. 2 Nr. 1 - 7 VermAnlG n.F. ). Dies sind z.B. die nicht wertpapierverbrieften stillen Beteiligungen, vinkulierte Namensgenussrechte, Namensschuldverschreibungen, partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen, grundschuldbesicherte Darlehen, Direktinvestments...

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