VW-Abgasskandal: Berliner lassen über 100 Millionen Euro auf der Straße liegen

Der Hamburger Rechtsdienstleister MyRight.de ermöglicht deutschen VW-Kunden ohne eigenes Risiko Schadensersatzansprüche gegen den Konzern geltend zu machen. Bis zu 2,8 Millionen Fahrzeuge sind vom Abgasskandal betroffen, schätzungsweise etwas mehr als 68.000 davon fahren durch Berlin.
MyRight ist seit jeher der Meinung, dass nicht nur VW-Kunden in den USA, sondern auch die Kunden in Deutschland ein Recht auf Schadensersatz gegen VW haben. Jetzt hat erstmalig auch ein Gericht deutschen Kunden Schadensersatz zugesprochen, indem es Kunden erlaubt hat, ihr Auto zurückzugeben (LG Krefeld, Urt. v. 14.09.2016, Az. 2 O 72/16 und 83/16). Das Gericht sprach von „massenhaftem Betrug“ und sah es zugleich als erwiesen an, dass man weitere Mängel am Auto nach dem Softwareupdate nicht ausschließen kann.
MyRight.de geht aufgrund vorläufiger Schätzungen von einer durchschnittlichen Schadensersatzzahlung von 1.500 Euro pro Auto aus – so gut wie kein Kunde hat bis heute von seinem Recht auf Schadensersatz gebrauch gemacht. Damit lassen die Berliner über 100 Millionen Euro auf der Straße liegen!

In den USA entschädigt der VW-Konzern betroffene Autofahrer mit bis zu 15 Milliarden Dollar. Deutsche Kunden ebenfalls für den Wertverlust ihres Fahrzeugs zu entschädigen, lehnen die Wolfsburger bislang ab. Die Folgen des Einbaus der Schummelsoftware in Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda und die Nachrüstaktion sind aber noch gar nicht abzusehen: Wertverlust des Autos, erschwerter Wiederverkauf, geringere Laufruhe des Motors. Schon jetzt gibt es Berichte von Autofahrern, die über einen erhöhten Kraftstoffverbrauch nach der Nachrüstung klagen. Das war auch im vorliegenden Gerichtsverfahren entscheidend. MyRight.de betont: „Die Schadenssumme kann bis zu 5.000 Euro pro Fahrzeug betragen.“
Allerdings ist die Durchsetzung der Ansprüche über einen Anwalt teuer und risikoreich, die Kosten für einen Rechtsstreit erreichen schnell fünfstelligen Summen.

Hier springt MyRight ein. Das Hamburger Startup übernimmt auf eigene Kosten und eigenes Risiko die Durchsetzung von Ansprüchen, die ihm vom VW-Kunden übertragen wurden. MyRight überprüft die eingereichten Dokumente auf etwaige Ansprüche, fordert gegebenenfalls Schadensersatz von VW und reicht – sollte der Konzern nicht zahlen – Klage ein. International anerkannte Sachverständige erstellen für den Rechtedienstleister gerichtsfeste Gutachten zu Mehrverbrauch, Leistungs- und Wertverlust, um die Schadenssummen beziffern zu können. Die Kosten hierfür trägt MyRight. Der Kunde erhält im Erfolgsfall die Schadensersatzsumme abzüglich 35 Prozent Provision von MyRight ausbezahlt, ohne dass für ihn zuvor Kosten entstanden sind oder er ein Prozessrisiko eingehen musste. Die eigenen Ansprüche lassen sich über www.my-right.de geltend machen. Notwendig sind dafür der Fahrzeugschein, die Zulassungsbescheinigung, der Kauf- oder Leasingvertrag und gegebenenfalls der Kreditvertrag.