Die Geringfügigkeitsgrenzen ( = 20-ziger-Regelungen ) als Ausnahmen von der Prospektpflicht im Vermögensanlagengesetz

Die gesetzlichen Bereichsausnahmen ( = Geringfügigkeitsgrenzen ) mit den sogen. 20-ziger-Regelungen, so Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) im Rahmen der Platzierung von öffentlichen Beteiligungsangeboten befinden sich im Vermögensanlagengesetz. Diese Regelungen gelten uneingeschränkt für Einzelkaufleute ( = natürliche Personen ) und für sämtliche Handelsgesellschaften ( = Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften als juristische Personen). Es kommt also bei den Emissionsunternehmen nicht auf die Rechtsform an.

Mit dem Abschnitt I des Vermögensanlagengesetzes wird der Geltungsbereich des Vermögensanlagengesetzes ( VermAnlG ) zunächst auch auf Nichtwertpapiere ausgedehnt ( § 1 Abs. 2 Nr. 1 - 7 VermAnlG n.F. ). Dies sind z.B. die nicht wertpapierverbrieften stillen Beteiligungen, vinkulierte Namensgenussrechte, Namensschuldverschreibungen, partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen, grundschuldbesicherte Darlehen, Direktinvestments oder KG-Anteile. Davon gibt es gem. § 2 Nr. 3 – 9 VermAnlG acht Ausnahmetatbestände von der Prospektpflicht ( Bereichsausnahmen ), soweit die gesetzlichen Eingreifkriterien unterschritten werden. Prospekt- und BaFin-frei sind:
1. Genossenschaftsanteile
2. Versicherungen und Pensionsvereine
3. (a) Maximal 20 ( Anteile ) Beteiligte pro Finanzinstrument
oder aber (b) mehr Beteiligte, jedoch bei einem maximalen Beteiligungs-Gesamtbetrag bis Euro 100.000,-- innerhalb von
12 Monaten oder aber (c) jeder Kapitalgeber mit einer Mindestbeteiligung von über Euro 200.000,-- und
(d) bei Wertpapieren mit einer
Mindestzeichnungssumme von über Euro 100.000,- siehe WpPG § 3 Abs. 2 Ziff. 3 WpPG gezeichnet werden.

4. Angebote an qualifizierte Anleger (z.B.
Wertpapierhändler) und/oder bei Wertpapieren an unter 150 nicht qualifizierte Anleger ( = Privatanleger ) - siehe § 3 Abs. 2 Ziff. 2 WpPG
5. Anlageangebote, für die schon ein genehmigter Verkaufs-
Prospekt besteht
6. Beteiligungsangebote an einen bestimmten Personenkreis
wie Arbeitnehmer ( = Mitarbeiterbeteiligung ) einschließlich der verbundenen
Unternehmen
7. Staatliche Emittenten ( Anstalten öffentlichen Rechts ) etc.
8. Verschmelzung und Übernahme von Tochtergesellschaften

Auch Wertpapierprospekte sind nach dem Wertpapierprospektgesetz BaFin-genehmigungsfrei, wenn die Mindestzeichnungssumme des zu platzierenden Wertpapiers mindestens Euro 100.000,- ( oder höher ) beträgt. Weitere Informationen erteilt der Kapitalmarktpraktiker Dr. Horst Werner bei entsprechender Mailanfrage unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .