Das Maß ist voll- Strafanzeige gegen Ministerpräsident Stephan Weil vom 01. März 2016

Unser Bundesjustizminister kümmert sich wohl derzeit mehr um seine familiären Probleme, als seinen gesetzlichen Aufgaben zu folgen.
Diese Strafanzeige ist längst überfällig gewesen, denn auf normalen gerichtlichem Wege und wie es in einem wirklichen Demokratischen Rechtstaat zu Händeln wäre, ist es hier in Niedersachsen nicht mehr machbar. Es ist sogar so schlimm, dass sich Anwälte aus Angst weigern ein Mandat zu übernehmen. Die höchsten Gerichte und sogar die Kanzlerin müssen sich hinter die Verfassung verstecken und nur um nicht tätig werden zu müssen. Was machen unsere gewählten Volksvertreter, Nichts!

Jeder Falschparker würde bis zu einer Inhaftnahme verfolgt werden, um die zehn EUR zu vollstrecken. In Niedersachsen dürfen Staats- und Justizbeamte Gerichtsurkunden fälschen, BtM-Verbrechen in Auftrag geben und werden dabei sogar Leitende Oberstaatsanwälte, Beweismittel oder Zeugen werden einfach unterdrückt, Zivilklagen lässt man einfach bei Gericht verschwinden und als I-Punkt geht sogar Straffreiheit Steuerhinterziehung oder auch Befreiung von der Abgabenordnung. Solche Vergehen oder auch Verbrechen würden beim Normalbürger mit einer Haftstrafe enden, Staats- und Justizbeamte sind der festen Überzeugung, dass sich diese außerhalb der Verfassung bewegen dürfen.

Per Fax vorab: (0511) 34 72 59 1 1. März 2016

Staatsanwaltschaft Hannover
Volgersweg 67
30175 Hannover

Hiermit erstatte ich, Gerhard H. K..., geb. am 27. ......, Strafanzeige

gegen

Ministerpräsidenten Stephan Weil
Privatanschrift Unbekannt
Staatskanzlei
Plankstraße 2
30169 Hannover

wegen

Täterschaft zum §13 StGB, insbesondere in Verbindung mit §258a StGB, §339 StGB, §344 StGB, §345 StGB und abschließend §129 Abs. 1 StGB, in Tateinheit. Darüber hinaus duldet der Beschuldigte einen ungesühnten BtM-Verbrecher als Fachaufsichtsführenden einer Staatsanwaltschaft nur, weil das Land Niedersachsen 1988 selbst BtM-Verbrechen in Auftrag gab.

Die Fraktionsvorsitzenden im Niedersächsischen Landtag sind seit mehr als zehn Jahren in schriftlicher Form über diese unglaublichen schwerstkriminellen Vorwürfe der Justizbehörden informiert worden. Diese haben dem strafbewährten Treiben der Judikative und Exekutive speziell in Hannover, Oldenburg, Lüneburg, Celle, Hildesheim und Verden tatenlos zugesehen.

Gründe:

Der Beschuldigte ist Ministerpräsident des Landes Niedersachsen und bereits seit seiner Abgeordnetenzeit im Niedersächsischen Landtag Mitwisser von vorsätzlichen bandenmäßigen Straftaten, nicht nur der NDS-Justizbehörden gegen den Anzeigenerstatter.

Diese ausgeführten Straftaten in Tateinheit beinhalten auch erhebliche finanzielle Schäden zu Lasten des Anzeigenerstatters und Dritter. Zudem auch Steuerausfälle für den Steuerzahler seit 1998 in mindestens dreifacher Millionenhöhe.

Der Beschuldigte duldet insbesondere eine Justizministerin und ihre strafbaren Handlungen, welche sich gemeinschaftlich mit der GenStA-Oldenburg sowie GenStA-Celle, hier zu einer Bande der Beseitigung der bestehenden Rechtsordnung zusammengeschlossen hat. Besonders schwerwiegend sind die bandenmäßigen Tathandlungen im direkten Zusammenhang der §258a StGB, §339 StGB und §348 StGB.

Der Anzeigenerstatter verzichtet hier auf Wiederholungen zur Sache und fügt dieser Strafanzeige seine detaillierte Beschwerde an den Deutschen Bundestag vom 12. Juli 2015 sowie die Strafanzeige seines Rechtsanwalts Paul V. vom 12. April 2013 dieser Strafanzeige bei. Der Anzeigenerstatter weist vorsorglich darauf hin, dass nur einige strafrechtliche Vorwürfe aus der vorgenannten Strafanzeige des RA Paul V. auf das Land Niedersachsen zutreffen.

Diese Strafanzeige ist Bestandteil einer Strafanzeige gegen die Bundesrepublik Deutschland, wegen jahrelanger vorsätzlicher bandenmäßiger Vergehen und Verbrechen gegen die Menschenwürde beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.

Ich habe diese Strafanzeige als Anzeigenerstatter/Geschädigter selbst geschrieben, diese entspricht vollumfänglich der Wahrheit und wurde von mir selbst unterzeichnet.

Gerhard K.
Ehemaliger politischer Häftling der DDR 1977
Mitglied im Verein gegen Rechtsmissbrauch eV.

Anlagen:
Schriftsatz an den Deutschen Bundestag vom 12. Juli 2015
Strafanzeige des RA Paul V. vom 12. April 2013

Cc.
Internationaler Strafgerichtshof Den Haag
Deutscher Bundestag
Dr. Norbert Blüm, Bonn „Einspruch“
Internet/Medienveröffentlichung