Auch ohne Anwalt - 2. Strafsenat beim BGH ordnete die Anhörung der Generalbundesanwaltschaft an

Nachdem sich mehr als 35 Anwälte weigerten ein Mandat für das OLG und zur Revision vor dem 3. Strafsenat beim BGH zu übernehmen, hat der 2. Strafsenat beim BGH und völlig überraschend am 28. September 2015 mitgeteilt, dass derzeit eine Anhörung der Generalbundesanwaltschaft vorgenommen wird. Hintergrund des Ganzen ist eine vorsätzliche Urkundenfälschung durch die Justizbehörden in Oldenburg für das Oberlandesgericht, sowie eine Urkundenfälschung durch das Amtsgericht Wildeshausen. Bei der GenStA-Oldenburg scheint man der Meinung zu sein, wenn man ein Verfahren vor dem OLG nicht gewinnen kann, dann werden eben Gerichtsurkunden vorsätzlich gefälscht. Hier kann aus Gründen der Wahrheit problemlos behauptet werden, dass große Teile dieser Justiz in Oldenburg, Delmenhorst und Wildeshausen regelrecht eine kriminelle Bande zur Beseitigung der Demokratischen Rechtsordnung gebildet haben, welches nach langen Jahren nun dem BGH auf recht unspektakulärer Weise in einem lapidaren OWi-Verfahren zur Kenntnis gelangte. Strafvereitelung im Amt scheint bei der vorgenannten Justiz gängiger Standart zu sein. Der absolute Hammer, der Fachaufsichtsführende bei der StA-Oldenburg steht unter dringendem Tatverdacht im Jahre 1987 Drogenverbrechen in Auftrag gegeben zu haben. Das vorsätzliche Lügen im Gerichtssaal und brechen der Gesetze, beherrschen diese Beschuldigten in First Class Qualität. Wenn man dann noch aus dem Internet erfährt, welcher Politiker mit hohem Range, hier mit einem Generalstaatsanwalt befreundet oder lange Jahre eng zusammengearbeit hat, kann man sich das Zustandekommen des § 170 Abs. 2 der StPO als Ermittlungsergebnis bestens erklären.

Auf Nachfrage beim BGH erklärte die zuständige Rechtspflegerin, dass für das OLG Oldenburg der 3. Strafsenat beim BGH zuständig sei. Verwunderlich, dass nun der 2. Strafsenat des BGH mit der Sache betraut wurde.

Inzwischen hat sich der Deutsche Bundestag im weiteren Zusammenhang in der Sache gemeldet. Dem Deutschen Bundestag wurde am 12. Juli 2015 ein Schriftsatz mit schwersten Anschuldigungen gegen die Bundesdeutsche Justiz übermittelt. Dem Referat 4 des Petitionsausschusses beim Bundestag wurde empfohlen einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, denn verschiedene Bundes- und Länderminister und auch die Kanzlerin haben seit 2012 von diesen schwersten strafrechtlichen Vorwürfen gegen die Justiz gewusst. Sich aber hinter die Verfassung zu verschanzen und die Täter weiter ungestraft agieren lassen, führt dann irgendwann doch zum lauten Knall.