Staatsanwaltschaft Hannover und ihre zuständige Justizministerin - Ermittlungsverfahren NZS 1141 Js 73202/15

Frau StAin Dr. jur. Sprave aus Hannover nannte in ihrer Stellungnahme vom 21. August 2015 zur Strafanzeige vom 18. August 2015 gegen ein unter dringendem Tatverdacht stehendes Mitglied, hier von Teilen einer kriminellen Bande innerhalb der Niedersächsischen Justiz, die schriftliche Stellungnahme der GenStA-Oldenburg vom 15. Juli 2015 für das OLG-Oldenburg, eine angebliche Unregelmäßigkeit. Frau StAin Dr. Sprave verweigert sich erneut und vorsätzlich dem Legalitätsprinzip, hier im Zusammenhang der vorsätzlichen bandenmäßigen Urkundenfälschung zur Verfolgung, Bestrafung und Vollstreckung gegen Unschuldige.

Antwortschreiben an StA Hannover - Kopie ging an den Bundesjustizminister und an den BGH zum Revisionsantrag wie folgt:

26/08/2015

Per Fax vorab: (0511) 34 72 59 1

Staatsanwaltschaft Hannover
Frau StAin Dr. Sprave
Volgersweg 67
30175 Hannover

NZS 1141 Js 73202/15 – Ihr Schreiben vom 21. August 2015
Ermittlungsverfahren gegen Justizministerin Niewisch-Lennartz und weitere Beschuldigte

Frau Dr. Sprave,

mit Ihren bisherigen Stellungnahmen zu vorsätzlichen Strafvereitelungen der Steuerhinterziehung, Rechtsbeugung der Abgabenordnung etc., etc., stehen Sie rechtlich gesehen schon unter dem dringenden Tatverdacht als Mitglied einer kriminellen Bande im Sinne der § 370 AO, § 339 StGB, § 258a StGB mit § 129 Abs.1 StGB, zur Beseitigung der bestehenden Rechtsordnung.

Ich wiederhole mich gern, Ihr Schreiben vom 21. August 2015 entspricht erneut nicht einmal im Ansatz dem § 89 Abs. 1 RiStBV.

Sie wagen es in Ihrer Stellungnahme eine unter dringendem Tatverdacht stehende und bandenmäßige vorsätzliche Urkundenfälschung als angebliche Unregelmäßigkeit zu bezeichnen!

Ihrer Ansicht nach wäre es durchaus gerecht, hier einen Unschuldigen durch eine angebliche Unregelmäßigkeit einer Generalstaatsanwaltschaft verurteilen zu lassen?

Ist das Ihre Rechtsansicht zur Wahrheit vor Gericht im Demokratischen Rechtsstaat?

Eine Stellungnahme einer Generalsstaatsanwaltschaft für ein Oberlandesgericht zur Sache ist eine Urkunde und hat der zwingenden Wahrheit zu entsprechen. Die erste Staatsanwältin bei der GenStA-Oldenburg, Frau Schwerter, hat in dieser Urkunde vom 15. Juli 2015 den Richter beim Oberlandesgericht Oldenburg, Herrn Jochen Schettler, massiv und vorsätzlich zur Sache angelogen.

Der darauf erfolgte Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 20. Juli 2015 und obwohl der Richter Jochen Schettler schriftlich in der Rechts-beschwerde vom 24. Juni 2015 auf eine kriminelle Bande zur Sache hin vorgewarnt war, ist wahrheitswidrig und damit als Fortsetzung der Rechtsbeugung anzusehen. Zumal in der Rechtsbeschwerde alle formellen und materiellen Gründe gegen den Beschluss des AG Wildeshausen sachlich zur mündlichen Verhandlung vorgetragen wurden.

Die Unterdrückung dieser Urkunde der GenStA-Oldenburg im Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 20. Juli 2915 sollte unzweifelhaft den Weg zum Bundesgerichtshof erschweren, wenn nicht sogar verhindern. Dafür spricht der Versuch der Vollstreckung durch die Beschuldigten in Oldenburg und Wildeshausen vom 21. Juli 2015.

Die zu beschuldigende Justizministerin und Sie als Staatsanwältin, sind seit langem in Kenntnis schwerster strafrechtlicher Vorwürfe verschiedener Vergehen und Verbrechen und das nicht nur von meiner Seite!

Die beschuldigte Justizministerin als Fachaufsichtsführende der Generalstaatsanwaltschaften in Celle und Oldenburg hätte bei entsprechenden rechtlichen Maßnahmen und die solche Dinge, wie hier erneut durch ihr fachaufsichtlich unterstellte Staatsanwälte hervorgebracht wurden, schon lange verhindern können!

Die beschuldigte Justizministerin ist sogar gesetzlich verpflichtet dazu, derartige bandenmäßige Auswüchse strafrechtlich verfolgen zu lassen!

Wie kann eine Justizministerin einen Anstifter zu Drogenverbrechen und Lügner vor dem Landgericht Verden zum Az. 103 Js 3848/03 StA Verden als Fachaufsichtsführenden einer Staatsanwaltschaft - noch dazu im Beamtenstatus - dulden? Aufgrund der Vorlage der Beweismittel aus der Ermittlungsakte der GenStA-Celle zum Az. 6 Zs 939/03 haben 15 Fachanwälte für Strafrecht das Mandat aus Oldenburg und Umgebung für OLG Oldenburg abgelehnt. Hat das AG Wildeshausen die Namensliste aller Fachanwälte dem OLG Oldenburg etwa auch vor Beschlussfassung vorenthalten?

Wie kann eine Justizministerin Fachaufsichtsführende in der Ermittlungsbehörde dulden, die an vorsätzlicher und bandenmäßiger Strafvereitelung der schweren Steuerhinterziehung und Rechtsbeugung der Abgabenordnung beteiligt sind?

Diese strafrechtlichen Vorwürfe reichen allein schon aus, um alle Beschuldigten aus ihren juristischen Ämtern und dem Beamtenstatus sofort zu entfernen.

Wie viele Richter, Staatsanwälte und Politiker wollen Sie noch in höchste Gewissensnöte mit Ihrer strafrechtlichen Haltung bringen?

G.K.
Ehemals politischer Häftling der DDR 1977
Mitglied im verein gegen Rechtsmissbrauch eV.

Cc. Bundesgerichtshof zum Revisionsverfahren vom 15. August 2015
Bundesjustizminister Herrn Heiko Maas
Internationaler Strafgerichtshof Den Haag zur Strafanzeige vom 24. August 2015
Dr. Norbert Blüm „ Einspruch“
Landgericht Verden zum Az. 4 T 18/15
Internetveröffentlichung