Gezielte Falschinformation von Medien und Öffentlichkeit

Auch in PR-Meldungen und Pressemappen sollte man sich an die Wahrheit halten. Das gilt auch (und besonders) für amtliche Stellen. Vor Allem wenn man statistische Zahlen zur Darstellung seinen Leistungen präsentiert, sollte zumindest die Größenordnung stimmen. Niemand wird in einer derartigen Publikation negative Dinge weitergeben. Das ist legitim, aber zwischen dem Weglassen von ungünstigen Fakten und gezielten Falschinformationen besteht ein gewaltiger Unterschied.
Die BAG Landesjugendämter hat in ihrer „Pressemappe zu den Aktionswochen der Jugendämter 2013“ die Behauptung veröffentlicht, dass in 2011 73,9 % (28, 429) von Amts wegen aufgrund akuter Gefährdung in Obhut genommen wurden. Das ist mehr als übertrieben. Im Jahre 2012 wurden lediglich 16% wegen akuter Gefährdung in Obhut genommen. Bundesweit wurden 11 171 (28%) Kinder in „Obhut“ genommen, ohne dass eine Gefährdung vorlag, nicht einmal eine latente. In Schleswig-Holstein wurden sogar 51% der „Inobhutnahmen“ vorgenommen, ohne das eine akute oder latente Gefährdung gegeben war (siehe Anhang). Aus der „Drucksache 18/2025 Schleswig-Holsteinischer Landtag“ geht hervor, dass bei 85% der Fälle eine Herausnahme ohne vorangegangene Gefährdungseinschätzung erfolgte.
Diese statistischen Wahrheiten können, selbst mit den besten PR. Lügen, nicht weggewischt werden. Die Notwendigkeit zur Image-Aufbesserung ist zweifellos gegeben. Solange die Statistiken aber so aussehen, werden selbst die besten Werbestrategen der BAG die Menschen nicht davon überzeugen können, dass „das gute Jugendamt“ die armen Kinder vor ihren bösen Eltern schützt.

Weitere Informationen und Quellenangaben unter http://kindersindmenschen.com/risikoeinsch%C3%A4tzung.html