Qualitätssicherung als Baugutachter und Bausachverständiger im Neu- und Altbau

Es lohnt sich dafür zu arbeiten, dass gute Qualität beim Bauen nicht die Ausnahme ist, sondern die Norm wird.

Ich führe seit mehr als 25 Jahren Mängelfeststellungen als Baugutachter in fast allen bautechnischen Gewerken durch. Dabei stelle ich immer wieder fast identisch auftretende Baumängel bei Bauabnahmen bzw. vor Ende der Gewährleistung fest.

Daher vertrete ich als Baugutachter und ebenso als Immobilien Sachverständiger die Meinung, dass ein großer Teil der auftretenden Baumängel und Schäden zu vermeiden sind, wenn die Voraussetzungen, die später zum Mängel führen, bereits während der Bauphase durch einen qualifizierten Baugutachter und/ oder Bausachverständigen erkannt und abgestellt werden.

Es ist allgemein bekannt, dass in der Baubranche in großem Umfang Qualitätsprobleme bestehen. Man kann sagen, dass eine mangelfreie Ausführung heute nicht mehr die Regel, sondern eher die Ausnahme ist.
Auch in den Printmedien oder im Fernsehen werden häufig Berichte über Pfusch am Bau veröffentlicht.

Die Bauqualität lässt sich nur verbessern, wenn Fehlern von den Planern, denn Bauunternehmungen und den Handwerksbetrieben intensiv vorgebeugt werden. Nach meinen langjährigen Erfahrungen als Baugutachter sind (je nach Gewerk) ca. 50-70 % der auftretenden Mängel und Schäden Wiederholungsfälle.
Als Grundlage für eine bessere Qualitätssicherung könnten die sich wiederholenden Baumängel und Bauschäden innerbetrieblich systematisch gesammelt, katalogisiert und an den oder die Verantwortlichen auch z. B. in der Form eines Mängelberichtes durch einen Immobilien Sachverständigen übergeben werden.

Es lassen sich überdies einige Baumängel vermeiden, wenn während oder nach Abschluss der Herstellung von Bauteilen durch einen Baugutachter „Fehler“ gesucht werden. Dazu werden Baustellenbegehungen oder Abnahmebegehungen durch einen Immobilien Sachverständigen im besten Fall durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen durchgeführt. Die dabei aufgefundenen Fehler in der Bauausführung können aufgefunden und somit kostengünstig und „Nerven schonend“ für alle Beteiligten beseitigt werden.

Die Kosten für einen öffentlich, bestellten und vereidigten Bausachverständigen oder auch Immobilien Sachverständigen liegen in der Regel zwischen 3 bis 5% der Herstellungskosten des Gebäudes.
www.bausachverstaendiger-lang.de
www.sachverstaendiger-lang.de