Rechtsformen von Beteiligungsinstrumenten haben nichts mit dem Anlegerrisiko einer Unternehmensbeteiligung zu tun

Es gibt eine Vielzahl von verschiedenen Beteiligungsinstrumenten in unterschiedlichen Rechtsformen zur Beteiligung an Unternehmen, klärt Dr. Horst Werner aus Göttingen auf. Anleger können sich an Unternehmen z.B. durch Aktien, durch stille Gesellschaftsanteile, durch Anleihen, durch Genussrechte, durch Kommanditanteile oder mit Nachrangdarlehen beteiligen ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ). Diese Beteiligungs-Rechtsformen haben jedoch nichts mit der Wirtschaftlichkeit einer Unternehmensbeteiligung und dem Anlagerisiko zu tun. Dennoch erlebt man es immer wieder, dass wenn eine z.B. Aktiengesellschaft an der Börse in die Insolvenz gerät, die Presse über Aktien herzieht und vor Aktienbeteiligungen an Unternehmen warnt. Genauso wie jetzt bei der Prokon AG aus Itzehoe von Anlegerschützern und Verbraucherverbänden vor Genussrechten gewarnt wird. Genussrechte seien risikoreich und deshalb für Anleger ungeeignet. Die Rechtsform hat jedoch nichts mit der wirtschaftlichen Seriosität einer Unternehmensbeteiligung zu tun. Jede Form der Unternehmensbeteiligung ist eine Risikobeteiligung, bei der ein Verlust bis hin zum Totalverlust einer Geldanlage eintreten kann. Aber der Verlust tritt nicht durch eine spezifische Rechtsform ein, sondern durch wirtschaftliche Fehlentscheidungen der jeweiligen Unternehmensleitung.

Unternehmensbeteiligungen sind für eine Marktwirtschaft unverzichtbar. Marktwirtschaft ist Risikowirtschaft und lebt von dem Einsatz von Kapital in unternehmerische Aktivitäten. Jedes Tun und Handeln kann gelingen, aber auch scheitern. Das Risiko ist also immer untrennbar mit wirtschaftlichem Handeln verbunden. Genauso ist Leben untrennbar mit einem „Lebensrisiko“ verbunden. Aber wenn wir uns auf der Treppe ein Bein brechen, ist es unsinnig über die Treppe als Wegeinstrument zu lamentieren, sondern es liegt entweder an der Unaufmerksamkeit des Treppengängers oder an einer falsch konstruierten Treppe bzw. an dem ungeschickten Treppenbauer, aber nicht an der Treppe als solches. Also bei Prokon sind nicht die Genussrechte schuld, sondern allenfalls ein wirtschaftliches Missmanagement der Geschäftsleitungsorgane. Es muß also nicht vor Genussrechten gewarnt werden, sondern lediglich vor unseriösen Geschäftsmodellen, bei denen sich z.B. die Initiatoren die eigenen Taschen vollstopfen oder ungebremst Werbemillionen für die Anwerbung von Anlegern verballern ( wie z.B. bei den ACI Dubai Fonds, die mit über Euro 600 Mio. in die Pleite gerasselt sind; Michael Schuhmacher, Boris Becker, Niki Lauda & Co hatten die Werbemillionen kassiert ).