Strafen für Telefonwerbung sollen verschärft werden

Bereits seit dem 24.04.2009 ist das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Betriebsformen, besser bekannt als Telefonwerbegesetz in Kraft. Seit diesem Punkt ist die Höhe der Strafzahlungen für unerlaubte Telefonwerbung deutlich angestiegen. Die Community für Telefonnummern www.tellows.de erklärt, was es mit dem Gesetz auf sich hat, und warum die Strafen verschärft werden sollen.

Die Menge und Höhe der Strafzahlungen die wegen unerlaubter Telefonwerbung vor allem gegen Callcenter verhängt wurden, ist seit 2009 stark angestiegen. So lag im Jahr 2011 die Gesamtsumme der Strafzahlungen die deswegen verhängt wurden bei 8,4 Millionen Euro, und war damit 15 Mal so hoch wie im Jahr 2010. Zu dieser Steigerung beigetragen hat das 2009 in Kraft getretene Telefonwerbegesetz laut dem für unerlaubte Telefonwerbung ( http://blog.tellows.de/2012/12/verscharfung-der-strafen-fur-telefonwerbu... ) Strafen bis zu 50.000 Euro erhoben werden können. Ebenfalls unter Strafe steht für Callcenter das Anrufen mit unterdrückter Rufnummer. Darüber hinaus regelt das Gesetz, unter welchen Umständen Werbeanrufe überhaupt erlaubt sind, und es stärkt die Rechte der Verbraucher, indem es ein 14-tägiges Widerrufsrecht für telefonisch abgeschlossene Verträge garantiert. Bei einigen Verträgen wie Beispielsweise ein Wechsel des Stromanbieters ist es sogar notwendig diesen schriftlich zu bestätigen.

Auch wenn die Verbraucherrechte durch dieses Gesetz wesentlich gestärkt werden, sehen Verbraucherschützer und einige Politiker bereits seit dem Inkrafttreten 2009 Bedarf für Nachbesserungen. Die Maßnahmen des Gesetzes werden als unzureichend deklariert und die Höhe der Geldstrafen als zu gering erachtet. Inzwischen liegt dem Bundestag ein Gesetzesentwurf zur Verschärfung der Strafen bei unerlaubter Telefonwerbung vor. Dieser Entwurf sieht neben deutlich höheren Bußgeldern vor, dass telefonische Werbung nur noch nach schriftlich erteilter Erlaubnis zulässig wäre. Eine weitere Forderung ist die schriftliche Bestätigung jedes telefonisch abgeschlossenen Vertrages, damit die Verbraucher zu hause die Zeit haben den Vertrag genau zu lesen und etwaige Fallen vorab zu finden. Begründet werden die Änderungsvorschläge mit der weiterhin sehr hohen Zahl an Beschwerden über Delikte im Zusammenhang mit telefonischer Werbung seitens der Verbraucher.

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