B2B – ist keine Boyband

Ein Apple Iphone ab 189 €, ein Poloshirt mit aufgenähtem Krokodil ab 5 €, Haushaltsgeräte für bis zu 60 Prozent weniger.

Um sich die ersehnten Produkte näher anzuschauen, muss eine Anmeldung erfolgen.

Die neuen Vertragspartner heißen dann melango.de GmbH oder Vendis GmbH, betreiben Internetseiten wie “mega-einkaufsquellen.de” oder “grosshandel-angebote.de” und verlangen, ohne dass man inzwischen ein neues Smartphone oder exklusives Kleidungsstück gekauft hat, Mitgliedsbeträge von fast 240 € für zwei Jahre Vertragslaufzeit im Voraus.

Deutliche Beschriftung des Anmeldebuttons oder Widerruf sind Fehlanzeige, da es sich nach Ansicht der Betreiber dieser Internetplattformen um Marktplätze ausschließlich für Gewerbetreibende untereinander handelt und dort müssen die verbraucherschützenden Normen nicht angewendet werden.

Denn:

B2B heißt Business to Business, also Handel von Gewerbetreibendem zu Gewerbetreibendem.

Erhebliche Zweifel daran, dass man sich tatsächlich nur an Gewerbetreibende richten will, fördern Berichte von Verbrauchern, die über eine Werbeanzeige in ihrem Facebook-Profil auf diese Plattformen gestoßen sind.

“Wenn private Profile Werbe-Zielgruppe von diversen Restpostenangeboten sind, liegt der Verdacht nah, dass Anbieter tatsächlich darauf spekulieren, dass sich Verbraucher anmelden und dann mit dem scheinbaren Totschlagargument, man hätte sich als Gewerbetreibender angemeldet, zur Kasse gebeten werden können”,

informiert Friederike Wagner von der Verbraucherzentrale Sachsen.


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