Kinderrechte sind Menschenrechte

Am 20 November ist der Jahrestag der Konvention über die Rechte des Kindes von 1989. Diese Konvention wurde unter Anderem auch von Deutschland unterzeichnet. Die deutschen Regierungen waren immer, unabhängig von ihrer jeweiligen Zusammensetzung, eifrig dabei, wenn es ums Unterzeichnen solcher Konventionen geht. Noch eifriger waren und sind sie mit von der Partie, wenn es darum ging und geht, Verletzungen anderer Staaten anzuprangern. In Deutschland ist der 20.September der offizielle Tag der Kinderrechte. An jenem Tag waren zahlreiche Demonstranten in verschiedenen Städten der Bundesrepublik auf den Straßen, um gegen Willkürmaßnahmen seitens der Jugendämter und kooperierenden Institutionen zu protestieren.
Wo waren die Ansprachen unserer Politiker - zu dem wichtigen Thema?
Wo die Proteste der Medien - zu den Kinderrechtsverletzungen?
Es zeugt nicht von gutem politischem Stil sich über die Staubhäufchen vor den Türen Anderer zu mokieren, während man über die Dreckhaufen vor der eigenen stolpert.
Hunderte Petitionen, mit Hilferufen von Betroffenen gingen bereits beim Europaparlament ein; und es werden täglich mehr. Die Regierung rechtfertigt alles mit: „Das sind nur Einzelfälle!“.
Die vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden herausgegebenen Statistiken wiederlegen diese Einzelfall-Theorie jedoch eindeutig.
Neben den beanstandeten Inobhutnahmen selbst, die wenn sie ohne akute Kindeswohlgefährdung erfolgen, gegen Artikel 5 der Konvention verstoßen, liegen die Verstöße bei den Institutionen, bei denen die entwendeten Kinder zwischengelagert oder untergebracht werden. Diese Institutionen sind zum Teil profitorientiert und unterliegen nicht der staatlichen Kontrolle, ein Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 3 der Konvention. Die „Kontrolle“ obliegt privaten Organisationen. (Eine Ausführliche Darlegung der Fakten sowie die Beweisführung finden Sie in dem Buch „Die deutsche Schande Der Kinderklau“.)
Zahlreiche Fallgeschichten sind im Internet veröffentlicht. Beim Verein Kinder sind Menschen e.V. gehen täglich neue Meldungen von zum Teil gravierenden Verstößen gegen Kinder- und Menschenrechte ein.
Kinder sind Menschen, keine Waren oder das Eigentum des Staates oder gar profitgieriger Institutionen. An diesem Tag (dem 20. November) sollten wir dieser Tatsache gedenken.

Auszug; (Quelle www.unicef.de)
Konvention über die Rechte des Kindes vom 20. 11. 1989

Artikel 3:
Wohl des Kindes
(1) Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden
oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.

(2) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dem Kind unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten seiner Eltern, seines Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen den Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, die zu seinem Wohlergehen notwendig sind; zu diesem Zweck treffen sie alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen.

(3) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass die für die Fürsorge für das Kind oder dessen Schutz verantwortlichen Institutionen, Dienste und Einrichtungen den von den zuständigen Behörden festgelegten Normen entsprechen, insbesondere im Bereich der Sicherheit und der Gesundheit sowie hinsichtlich der Zahl und der fachlichen Eignung des Personals und des Bestehens einer ausreichenden
Aufsicht.

Artikel 5:
Respektierung des Elternrechts
Die Vertragsstaaten achten die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern oder gegebenenfalls, soweit nach Ortsbrauch vorgesehen, der Mitglieder der weiteren Familie oder der Gemeinschaft, des Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen, das Kind bei der Ausübung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden
Weise angemessen zu leiten und zu führen.

www.unicef.de
www.kindersindmenschen.com