Sorgerecht unverheirateter Väter - Gesetzesänderung folgt, Recht bereits jetzt bei Gericht durchsetzbar

Sorgerecht bei unverheirateten Eltern:
Ehepartner besitzen "automatisch" das gemeinsame Sorgerecht, d.h. sie müssen hierzu bei der Geburt eines Kindes nichts gesondert beantragen.

Anders sieht es bei unverheirateten Paaren aus: Hier müssen beide Partner das gemeinsame Sorgerecht ausdrücklich beantragen - anderenfalls erhält grds. die Mutter das alleinige Sorgerecht.
Sofern die Eltern eine solche gemeinsame Sorgerechtserklärung nicht bereits im Zuge der Geburt abgegeben haben, kann zwar bei Einigkeit die Kindesmutter auch später noch zustimmen, allerdings wird dieses spätestens dann problematisch werden, wenn zwischenzeitlich die Trennung der Partner erfolgte.

Da Väter das Sorgerecht während einer harmonischen Partnerschaft oftmals für überflüssig halten, merken sie leider auch erst im Falle der Trennung von der Kindesmutter, wie wichtig dieses tatsächlich ist.
So erhalten sie z. B. nicht automatisch Nachricht von Ärzten über den Gesundheitszustand.

Diese bisher im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelte Praxis wurde jedoch vor etwa 2 Jahren vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.

Das Bundesverfassungsgericht will nunmehr Vätern die Möglichkeit einräumen, die Übertragung des Sorgerechts ggf. gerichtlich überprüfen zu lassen.

Dabei stehe das Wohle des Kindes im Vordergrund.

Auch eine Gesetzesänderung ist bereits auf dem Gesetzgebungswege.

Wir raten daher allen ledigen Vätern, die bislang kein gemeinsames Sorgerecht erhalten haben, von ihrer neuen Möglichkeit einer solchen gerichtlichen Überprüfung Gebrauch zu machen.

Ebenso raten wir werdenden Eltern, die nicht verheiratet sind, zu einem Beratungsgespräch, damit bereits vor der Geburt die erforderlichen Regelungen getroffen werden können.

Gerne helfen wir Ihnen weiter! Ihre Dr. Corina Seiter, Fachanwältin für Familienrecht.

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