Irreführende Finanzmarkt-Werbung in Beteiligungsexposés, Kapitalanlagefoldern u. Beteiligungsflyern - Dr. Horst Siegfried Werner

In Werbeflyern und Kurzexposés für eine Kapitalanlage in Beteiligungen und Fonds müssen nach Dr. Horst Siegfried Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) die Aufklärungsregeln und Risikobelehrungen gegenüber Anlegern für derartige Risikobeteiligungen in Unternehmen eingehalten werden. Im anderen Falle handelt es sich um wettbewerbswidriges Verhalten nach dem Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb ( UWG ) und kann auch strafrechtliche Konsequenzen wegen Kapitalanlagebetruges gem § 264 a Strafgesetzbuch nach sich ziehen. Gutgemeinte Werbesprüche wie „Die Alternative zur Bank oder Lebensversicherung“, „garantierte Zinsen“, „Geldanlage, die Sicherheit und Stabilität bietet“, „Sicherheit zum Anfassen“ , Renten- oder Pensions-Sparplan“, „sichere Rendite“, ‚“kein Verlustrisiko“ oder „sichere Einnahmen“ sind täuschend, irreführend und damit wettbewerbswidrig nach entsprechenden Urteilen der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs. Fonds-Anteile, Aktien, stille Beteiligungen oder Genussrechte an Unternehmen bieten lediglich eine ergebnisabhängige Gewinnbeteiligung mit entsprechendem Ertragsrisiko und keinen „Festzinssatz“. Im Sinne eines effektiven Anlegerschutzes sind hier Werbeaussagen zu Recht eingeschränkt.

Zudem enthalten unternehmerische Beteiligungen immer auch unternehmerische Risiken, wie diese in einem Kapitalmarktprospekt gesetzlich vorgeschrieben, darzustellen sind und erläutert werden müssen. Dementsprechend besteht bei privaten Unternehmen das Risiko, dass die Ausschüttung oder Verzinsung für eine Kapitalanlage unter bestimmten Umständen ausfällt oder die Kapitalgeber sogar einen Totalverlust ihres Geldes erleiden. „Selbst die Garantiezusage, die Prokon Anlegern gegeben wird, ist nicht sicher“, urteilte das Landgericht Itzehoe im März 2011. Eine Garantie hat nämlich nur solange Bestand, wie der Garantiegeber im Zahlungsfall nicht selbst in die Insolvenz gerät. Die Garantiegeber waren im Falle der Prokon-Unternehmensgruppe eigene Unternehmen der besagten Gruppe. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von Prokon in Mitleidenschaft gezogen werden, war deshalb nach Einschätzung des Gerichts groß. Deshalb untersagte das Gericht die entsprechende "Garantie-Werbung". Kapitalgeber haben als Mezzaninekapital-Anleger keinerlei Einflußrechte in einem Unternehmen und können sich deshalb gegen Risiken und Zahlungsausfälle nicht wehren. Im Insolvenzfall werden ihre Zahlungsansprüche häufig erst nachrangig bedient, wenn alle anderen Gläubiger – meist die Banken - befriedigt sind. Der Schutz der Investoren hat also Vorrang vor haltlosen Werbeaussagen.

Auch eine Anlegerwerbung mit einem Vergleich zur Anlage bei einer Bank oder Lebensversicherung in Verbindung mit den Hinweisen auf „Sicherheit“ und „Stabilität“ ist täuschend, irreführend und wettbewerbswidrig. Anlegern wird damit insinuiert, sie könnten ihr Geld ohne Verlustgefahr investieren. Tatsächlich trägt jeder Kapitalanleger aber das volle unternehmerische Risiko für das investierte Kapital. Ein Anleger teilt immer das Schicksal des Anlageunternehmens, er sitzt mit dem Unternehmen in einem "Risikoboot". Im Insolvenzfall gibt es bei privaten Unternehmen keine Einlagensicherung wie bei Banken oder Versicherungen. Der Anleger darf deshalb über die fehlende Sicherheit seiner Kapitalanlage nicht getäuscht, sondern muss darüber auch nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen seit dem 01. Juni 2012 aufgeklärt werden. Hierzu ist jetzt ein kurzgefaßtes "Vermögensanlage-Informationsblatt für Anleger" ( VIB ) mit einem Risikoteil erforderlich. Weitere Detailinformationen erteilt Dr. Horst Siegfried Werner unter der Mailadresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Anfrage.


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Beste Kapitalmarktkenntnisse von Dr. Horst Siegfried Werner

Unser Kapitalmarktprospekt von Dr. Horst Siegfried Werner ist hervorragend, zumal er eine ausgezeichnete, ehrliche Risikobelehrung verfaßte und alle Wettbewerbsfallen vermied, die uns später hätten Probleme bereiten können. Auch die Werbeflyer mit zurückhaltenden, realistischen Werbeaussagen haben sich für uns schon damals wohltuend von den marktschreierischen Lockangeboten der Prokon unterschieden.