Abmahnung Blutzbrüdaz Waldorf Frommer

Im Rahmen einer Abmahnung wegen des Filmes Blutzbrüdaz geht die Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.dr-abmahnung.de/abmahnung-waldorf-frommer) derzeit gegen diejenigen vor, denen zur Last gelegt wurde, den Film unerlaubt im Internet zum Download angeboten zu haben. In der Waldorf Frommer Abmahnung wegen Blutzbrüdaz fordert die Kanzlei für den Rechteinhaber Constantin Film Verleih GmbH wegen der angeblichen Rechtsverletzung die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 Euro sowie die Abgabe einer sogenannten Unterlassungserklärung.

Gegen so eine Waldorf Frommer Abmahnung wegen Blutzbrüdaz gibt es durchaus die Möglichkeit sich zu wehren. Zum einen muss hinterfragt werden, ob die geforderte Summe in Höhe von 956,00 Euro abhängig von der individuellen Situation wirklich geltend gemacht werden kann. Ziel einer Verteidigung ist es, die Forderung zu prüfen und unrechtmäßige Teile zurückzuweisen.

Weiter muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Der Waldorf Frommer Abmahnung wegen Blutzbrüdaz ist bereits ein Vorschlag beigefügt. Dieser muss und sollte nicht vorbehaltlos unterzeichnet werden. Oft gibt es die Möglichkeit, eine weitaus bessere Formulierung zu wählen, die die Interessen des Abgemahnten optimal vertreten.

Wenn auch Sie so eine Waldorf Frommer Abmahnung wegen Blutzbrüdaz erhalten haben, dann können Sie sich in einem ersten, kostenlosen Telefonat an Dr. Wachs wenden. Sie erreichen unserer Anwaltskanzlei für ein erstes kostenloses Gespräch unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Weitere Informationen zu der Waldorf Abmahnung finden Sie hier : http://www.dr-abmahnung.de/abmahnung-waldorf-frommer-blutzbruedaz

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte