Realität & Praxis oder die Enttäuschung über die Erteilung von Visa für deutsch-russische Paare

Wie auf der Seite der deutschen Botschaft in Moskau zu lesen ist, wurde auch seitens der Bundesregierung begrüßt, "sich für eine weitere Liberalisierung der Visumpolitik" einzusetzen. "Deutschland lebe von seiner Offenheit und Vernetzung". Von "kundenfreundlicher und moderner geworden" kann aber bei weitem nicht die Rede sein, auch wenn Außenminister Westerwelle dies betont.

In dem uns vorliegendem Fall ist ein Deutscher mit einer Russin befreundet. Während der Deutsche ohne größere Probleme sowohl touristisches Visum für September und anschließend geschäftliches Visum für einen Aufenthalt von 12 Monaten seitens der russischen Botschaft bewilligt bekam, wurde das Visum der Russin für einen gegenseitigen Besuch im November mit der lapidaren Begründung abgelehnt, dass eine Rückkehrwilligkeit nicht gewährleistet sei. Dies obwohl die russische Staatsbürgerin mehrmals jährlich Auslandsreisen unternimmt. Unter anderem allein 6 Besuche von Ländern der Schengen-Zone innerhalb der letzten 2 Jahre.
Wie dies mit "Von der vereinfachten deutschen Praxis der Visumerteilung profitieren alle Kategorien von russischen Antragstellern, besonders Geschäftsreisende. Bereits jetzt brauchen Reisende, die innerhalb von zwei Jahren mindestens zweimal ein Schengen-Visum erhalten haben, bei der Antragstellung nicht mehr persönlich vorzusprechen." zu vereinbaren ist, darf bis auf weiteres ein Rätsel bleiben.

Das anschließende Remonstrationsverfahren (Wiederspruchsverfahren) ist dabei in erster Zustellung "verloren gegangen". Ein persönliches Vorsprechen in der Botschaft führte dazu, dass das Verfahren nochmals eröffnet wurde. Dabei geht es lediglich um die Prüfung, ob das Visum weiter abgelehnt bleibt oder aber bewilligt wird. Hierzu werden im Normalfall 3 Werktage benötigt.
Der Einladene Deutsche war bei diesem Termin mit anwesend. Und obwohl er eine Verpflichtungserklärung vorlegte, in welcher er dafür bürgt, dass die russische Bürgerin Deutschland auch wieder verlassen wird, ist die erneute Prüfung bereits seit mehr als 4 Wochen ohne Ergebnis. Dies trotz mehrfacher telefonischer Nachfrage. Das ubestimmte Gefühl einfach am "langen Arm" gehalten zu werden verfestigt sich zwangsläufig. Die Verpflichtungserklärung als solche ist bei dem Verfahren übrigens nicht notwendig, da die russische Staatsbürgerin bereits nachgewiesen hat über genügend eigene Mittel zu verfügen und ebenso auch Tickets für Hin- wie Rückflug etc. vorgelegt hat.

Nun, welche Möglichkeiten hat das russisch/deutsch Paar eine Weile zusammen zu verbringen?
- Weiter warten ohne Aussicht auf Erfolg?
- Einfach heiraten (mit Aussicht auf Erfolg)?
- temporäre Aufenthaltsgenehmigung in Russland beantragen!

Die "temporäre Aufenthaltsgenehmigung" in Russland ist für 5 Jahre gültig und kann danach in eine stetige umgewandelt werden. Der "Nachteil" ist, dass man sich mindestens 183 Tage im Jahr in Russland aufhalten muss. Ob das jedoch jemals überprüft wird ist fraglich.
Der große Vorteil ist das russische Steuersystem. Gegenüber dem deutschen System dürfte dies zu einer Halbierung der Steuerlast führen. Für innovativ tätige Selbständige, wie zum Beispiel Webdesigner, gibt es besondere Anreize.

Warum nicht 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen? Bekanntermaßen hat ja jede Medaille 2 Seiten.

11.01.2012: | | | |

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