Leitzinssatz angehoben – Konsequenzen für Baudarlehensnehmer?

Die Krisenpolitik des günstigen Geldes scheint spätestens seit April 2011 beendet. Seit Mitte 2009 entschieden sich die obersten Währungshüter, die Kreditwirtschaftmit einem Rekordniedrigzins von nur 1,0 Prozent zu bedienen. Nun hat die Europäische Zentralbank (EZB) ihren Abschied vom Niedrigzinssatz innerhalb von nur drei Monaten zweimal vollzogen. Am 7. Juli 2011 verkündete Notenbankchef Jean-Claude Trichet, dass mit Mirkung zum 15. Juli 2011 der Leitzinssatz von 1,50 Prozent gilt. Wie bereits von Finanzexperten erwartet, reagierte die EZB trotz der verheerenden Griechenland-Schuldenkrise mit dieser raschen Zinsanhebung und erwarten sogar bis Jahresende einen weiteren Zinsschritt.

Teuerungsrate beinflusst Entscheidung der EZB

Insbesondere die Preise für Nahrungsmittel und Energie zogen in den vergangenen Monaten kräftig an, sodass eine Teuerungsrate von 2,7 Prozent in allen EU-Staaten erreicht wurde. Da die EZB als oberster Währungshüter ihr Stabilitätsziel von knapp unter 2 Prozent einhalten muss, wurde dieser Zinsschritt fällig. Tendenziell werden Kredite teurer, was insbesondere bei den Sorgenkindern der EU, den Schuldenländern wie Griechenland, zu zusätzlichen wirtschaftlichen Problemen führt.

Leitzinssatzerhöhung: Langfristige Verträge dennoch empfehlenswert

Wer sich für eine Investition in Wohneigentum entscheidet, kann trotz der Erhöhung der Leitzinsen von den nach wie vor niedrigen Bauzinsen profitieren. Schließlich wirkt sich ein höherer Leitzinssaz nicht unmittelbar auf Baugeldkonditionen aus. Insbesondere für langfristige Darlehensverträge locken aktuell noch günstige Konditionen, selbst wenn leichte Zinsaufschläge dafür verlangt werden. Mit einer langen Zinsbindung sichert sich der künftige Eigenheimbesitzer vor einem weiteren Zinsanstieg und profitiert von einem hohen Maß an Planungssicherheit. Parallel dazu kann ein Darlehensnehmer nach geltendem recht seinen Vertrag nach zehn Jahren kündigen, sofern eine Vollauszahlung stattgefunden hat. Nicht zu zahlen sind teure Vollfälligkeitsentschädigen, wenn ein Vertrag langfristig abgeschlossen wurde. Die Erhöhung des Leitzinses stellt erst den Anfang einer steigenden Bauzinsphase dar und auch die Entwicklung der Bundesanleihen wirkt sich zeitverzögert auf das Bauzinsniveau aus. Schließlich ist für Baudarlehensnehmer weniger der Leitzinssatz der EZB von Bedeutung, als vielmehr die Höhe der Kapitalmarktzinsen im längerfristigen Segment