DIE REPUBLIKANER (REP) regen Reform des Kommunalwahlrechtes an

Republikaner regen Reform des Kommunalwahlrechtes an

Kumulieren und Panaschieren sowie Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten erfordert Neuregelung

Drei Wahlperioden nach dessen Änderung halten die Republikaner eine Überprüfung und Neuregelung des Kommunalwahlrechtes in Hessen für zwingend erforderlich.

Nach Auffassung des Vorsitzenden des Landesverbandes der Partei, Haymo Hoch, habe die Einführung des sogenannten Kumulierens und Panaschierens die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllt. Zweifelsohne sei der verstärkte Einsatz von Elementen der direkten Demokratie gut gemeint und zu begrüßen, werde aber vom Wähler nicht in dem erwarteten Maße angenommen, was sich unter anderem in der stetig sinkenden Wahlbeteiligung und der großen Zahl an ungültigen Stimmen ausdrücke. Der Bürger sei mit Stimmzetteln, mit denen man quasi Wände tapezieren könne und der zeitgleichen Wahl von Kommunalparlamenten, Ortsbeiräten sowie Bürgermeistern und Landräten oder der Abstimmung über Änderungen der Verfassung, wie beispielsweise die Volksabstimmung über die Einführung der sogenannten Schuldenbremse schlichtweg überfordert. Wahlen müßten wieder bürgernah, transparent und damit auch populär werden. Hoch: „Die Reform bedarf dringend einer Reform.“ Es sei geradezu ein Witz, wenn, wie jüngst im Main-Kinzig-Kreis, ein Landrat mit einer Wahlbeteiligung von gerade noch einmal 21,3 % gewählt werde.

Als Konsequenz forderten die Republikaner daher die Abschaffung des Kumulierens und Panaschierens, die Entzerrung von Wahlterminen sowie die Einführung eines Quorums hinsichtlich der Wahlbeteiligung bei der Direktwahl von (Ober-) Bürgermeistern und Landräten. Bei Unterschreiten eines Quorums von 50% seien Bürgermeister und Landräte von den jeweiligen Kommunalparlamenten zu wählen. Dies wäre für Parteien und Kandidaten ein Ansporn, sich um eine hohe Wahlbeteiligung zu bemühen, so Hoch.

V.i.S.d.P.: Hans-Joachim Münd, Pressesprecher

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