Internetrecht: Rechtliche Ausgestaltung des Vertrages über Suchmaschinenoptimierung (SEO-Vertrag)

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Aufgrund der wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung des Internets sind in den letzten Jahren viele Agenturen entstanden, die sich hauptsächlich oder ausschließlich mit dem Bereich der Suchmaschinenoptimierung beschäftigen.

Die Suchmaschinenoptimierung („Search Engine Optimization“; „SEO“) ist ein Teilgebiet des Suchmaschinenmarketings. Im Rahmen der Suchmaschinenoptimierung versuchen spezialisierte Dienstleister die Webadresse („URL“) ihrer Kunden in den relevanten Suchergebnissen der jeweiligen Suchmaschinen möglichst weit oben zu platzieren. Ziel dieser Platzierung ist es, Produkte oder Dienstleistungen der jeweiligen Kunden besser zu vermarkten und damit verkaufen zu können.

Die Platzierung der jeweiligen Webseiten in den Ergebnissen der Suchmaschinen erfolgt durch Suchmaschinenalgorithmen. Die Suchmaschinenalgorithmen sind somit dazu programmiert worden, die bei der jeweiligen Suchmaschine angemeldeten Seiten („indexierte Seiten“) in Abhängigkeit von den eingegebenen Suchbegriffen („Keywords“) nach ihrer Relevanz zu ordnen.

Durch ihre Arbeit versuchen Suchmaschinenoptimierer also die Relevanz der Webseiten ihrer Kunden in den Augen dieser Suchmaschinenalgorithmen zu erhöhen. Da die jeweiligen Suchmaschinenalgorithmen von Google & Co. allerdings zu den bestgehütetsten Geheimnissen der Branche gehören, kann die Suchmaschinenoptimierung nur im Wege des sogenannten „Reverse Engineering“ erfolgen.

Das heißt, dass über die Suchergebnisse für bestimmte Suchbegriffe und den Aufbau und die Verlinkung der bestplatzierten (und der schlechter platzierten) Webseiten auf die Verfahrensweise und die Bewertungsprinzipien der jeweiligen Suchalgorithmen geschlossen wird.

Um diese Auswertungsergebnisse dann für die jeweilige Webseite des Kunden anzuwenden, stehen dem SEO-Dienstleister insbesondere Maßnahmen der On-Site-Optimierung und der Off-Site-Optimierung zur Verfügung.

Zu der On-Site-Optimierung gehört die optimale Bestückung der relevanten Seiten mit den für den Kunden wichtigen Suchbegriffen oder Veränderungen und Fehlerbeseitigung am Quelltext der jeweiligen Seite, etc.

Zu der Off-Site-Optimierung gehört insbesondere der Backlinkaufbau. Das heisst, dass der SEO-Dienstleister die Webseite des Kunden mit möglichst vielen anderen Seiten verlinkt. Diese Backlinks erfüllen in den Augen der Suchmaschinenalgorithmen die Aufgabe von Empfehlungen, so dass viele Backlinks von möglichst guten und relevanten Seiten das Ranking der Kundenseite spürbar erhöhen können.

Man kann schon aus dieser Beschreibung der Arbeitsweise der SEO-Dienstleister herauslesen, dass diese Dienstleistung mit vielen Unwägbarkeiten und Risiken insbesondere für den SEO-Dienstleister verbunden ist. In fast jedem Gespräch mit Suchmaschinenoptimierern wird man daher grundsätzlich darauf hingewiesen, dass zwar alles versucht werde, das gewünschte Ergebnis zu liefern, eine Garantie für den Erfolg jedoch nicht gegeben werden könne.

Aufgrund dieser Unwägbarkeiten muss sich jeder SEO-Dienstleister daher juristisch absichern, um bei einer Schlechtplatzierung der Webseite des Kunden nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden.

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