Auschwitz "zu anspruchsvoll"

Soeben erreichte uns folgende Nachricht mit der Bitte um Veröffentlichung, der wir hiermit gerne nachkommen:

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An
Amtsgericht Waiblingen
Bahnhofstraße 48
71332 Waiblingen

vorab per Fax: (07151) 955824
4 Seiten

In Kopie zur Kenntnis
An den Zentralrat der Juden in Deutschland
Leo-Baeck-Haus
10061 Berlin

vorab per Fax: (030) 28 44 56 - 13

Stellungnahme zu Ihrer Aufforderung vom 05. Januar 2011

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"Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht "kriminell" nennen kann."
Frank Fahsel, Richter am LG Stuttgart i.R.
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Sehr geehrter Herr Richter Dietz,

in Ihrem Schreiben vom 05. Januar 2011, das ich am 13. Januar 2011 erhalten habe, forderten Sie mich zu Stellungnahme auf. Dabei bin ich zu folgender Meinung gelangt:

Vorbemerkung
Ich habe mich dafür entschieden, meine Stellungnahme als offenen Brief zu verfassen und in sämtlichen mir zur Verfügung stehenden Medien zu veröffentlichen.
Schließlich hat das deutsche Volk ein Anrecht darauf, informiert zu werden, welcher Sumpf in der deutschen Justiz existiert. Es soll niemand mehr behaupten können,
er "hätte von nichts gewusst". Das hatten wir schon mal.

Zur Ableistung meiner "Strafe" hatte ich angeboten, in der Gedenkstätte der Opfer des Nationalsozialismus in Auschwitz tätig zu sein. Mir drängt sich nämlich der Eindruck auf, dass jener in Stuttgart und Waiblingen auch bis heute nicht ausgemerzt ist.

Der von Ihnen geäußerte Vorwand, dieser Vorschlag wäre zu "anspruchsvoll",
stellt eine Verhöhnung der Opfer des Nationalsozialismus dar.
Der Zentralrat der Juden in Deutschland, dem dieses Schreiben in Kopie zugeht,
wird solche Äußerungen sicher interessiert zur Kenntnis nehmen.

Stellungnahme
In einem und für einen Staat, der mir ohne jeden Grund mein vier Wochen altes Kind wegnimmt, der mich durch eine kriminelle Familienrichterin erpresst, unter Androhung von Sorgerechtsentzug "einer Verbringung zuzustimmen", dieses Kind systematisch von seinen Eltern entfremdet, um es Personen zuzuführen, die selbst keine Kinder bekommen wollen/können und mit dem gezahlten Pflegegeld von 1800 EUR netto (!) pro Kind ihren Lebensunterhalt zu verdingen, werde ich keinen Finger mehr rühren.

Sie äußerten zu diesem, Ihnen bekannten Komplex u.a. die Ansicht, da mein Kind
nun schon länger in einer Pflegefamilie lebe, werde das ja sicher (!) auch so bleiben.

Dass mein Sorgerecht, welches von über 40 Richtern aus dem Stuttgarter Sumpf NIEMALS anerkannt wurde, zum "richtigen" Zeitpunkt von derselben oben erwähnten kriminellen Richterin dann plötzlich doch "anerkannt" und in derselben juristischen Sekunde entzogen wurde, spielt da fast schon keine Rolle mehr.

Als sich das entzogene Kind im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Waiblingen wohnte und deshalb auch das Amtsgericht Waiblingen in dieser Angelegenheit zuständig wurde, hat es seine Zuständigkeit durch Familienrichter Bachmann in schäbigster Weise von sich geschoben.

Wenn Sie, Herr Richter Dietz, sich durch meine klar geäußerten Worte erneut "provoziert" fühlen, sollten Sie evtl. professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:

Sie, Herr Richter Dietz, haben mich wider besseren Wissens unschuldig verurteilt.
Ihrer Verurteilung nach hätte ich die Zeugin Carola Tolle, während der Fahrt nach Stuttgart mehrfach genötigt, stark abzubremsen. Abstruse Behauptungen der Zeugin Carola Tolle wie "in meinem Auto gingen plötzlich alle Lampen an" erscheinen für Sie, Herr Richter Dietz "glaubwürdig".

Auch dass sich die angebliche Nötigung zweimal wiederholte, und BEIDE Autos, sowohl das des anderen Vorfalls sowie das der Zeugin, jeweils "zufällig" einige Tage "danach" genau vor dem Haus eines der Kinderschänder stand, tut der Glaubwürdigkeit der Zeugin Ihrer Ansicht nach keinen Abbruch.

Möglicherweise liegt die große "Glaubwürdigkeit" der Zeugin Carola Tolle darin begründet, dass sie im öffentlichen Dienst tätig ist. Und wer im öffentlichen Dienst tätig ist, gar noch verbeamtet, lügt nicht, nicht wahr?

Ich habe gegen Frau Carola Tolle Strafantrag gestellt. Wohl um die Staatsräson zu wahren, wurde der Fall wurde von der Staatsanwaltschaft Stuttgart "umgedreht".
Dass sich der Vorfall nachweislich wie im Strafantrag geschildert abgespielt hat, hat Sie, Herr Richter Dietz nicht interessiert.

Sie, Herr Richter Dietz waren und sind voreingenommen. Unwahre Behauptungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart in Form von Lügen und Verleumdungen werden von Ihnen nicht geprüft, geschweige denn in Frage gestellt, sondern 1:1 übernommen: "Sie halten sich verborgen", "Provokanter Stil und Inhalt Ihrer Schreiben" etc.

Aus den genannten Gründen werden Sie wegen Befangenheit abgelehnt. Von etwaiger "Besorgnis" braucht man bei dem von Ihnen gezeigten Gebaren und der Offensichtlichkeit der Befangenheit bereits nicht mehr zu sprechen.

Da ich mich Ihrer Ansicht nach "verborgen" halte, tun Sie nun am besten Folgendes:

Am 18. Februar 2011 ist meine Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Stuttgart wegen angeblicher Beleidigung von Jugendamtsmitarbeitern und Polizeibeamten.

Aus gutem Grund sind alle ursprünglichen Vorwürfe gegen mich wie u.a.
· Versuchte Kindesentführung
· Falsche Verdächtigung
· Versuchte Körperverletzung
· Hausfriedensbruch
eingestellt worden.

Man hatte festgestellt, dass die von mir erhobenen Vorwürfe schwerster Straftaten durch Stuttgarter Beamte wie Entziehung Minderjähriger exakt zutreffend waren.

Also wurde alles unter den Teppich gekehrt - freilich bis auf die "Beleidigung".
Die brauchte man noch zur Kriminalisierung meiner Person.

Und weil in der sauberen Schwabenmetropole Stuttgart nicht sein kann, was nicht sein darf (siehe Schwarzer September im Stuttgarter Schlossgarten), musste mal wieder die gute alte Beleidigung herhalten, die nimmt als Sanktionsmittel immer gerne her, wenn es um Kriminalisierung von unliebsamen, privat oder politisch lästigen Zeitgenossen geht. So wie es offiziell nur einen "Sprühregen" im Schlossgarten gab.

Tun Sie doch einfach folgendes, Herr Richter Dietz:
1. Weisen Sie Ihre Befangenheit wegen "Rechtsmissbräuchlichkeit" oder wegen eines anderen lächerlichen Vorwandes zurück.
2. Nachdem Sie sich selbst die Absolution erteilt haben,
besorgen Sie sich einen (weiteren) Haftbefehl gegen mich.
3. Lassen Sie mich am 18. Februar 2011 vor oder im Landgericht verhaften.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart, die Stuttgarter Polizei sowie das Landgericht Stuttgart stehen Ihnen dabei als Handlanger sicher gern zur Seite.
4. Richten Sie dem Sprecher der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Herrn Dr. Steffen Haidinger bei Ihrem Vorgehen gleich ein paar Grüße aus. Er hat mit seiner Willkür, Kindesentführer, Kinderhändler und Kinderschänder erfolgreich gedeckt.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Stuttgart gelte das Strafgesetzbuch
für das Jugendamt nicht.

Dass nicht etwa §235 Abs. 1 Nr. 1, sondern vielmehr §235 Abs. 2 einschlägig ist und die angebliche Amtsvormundschaft zum Zeitpunkt der Straftaten überhaupt nicht bestand, spielt da auch schon keine Rolle mehr.

Wenn Ihnen die von mir geäußerten Ansichten bzw. Tatsachen in diesem Schreiben nicht passen, lassen Sie doch gegen mich einfach ein weiteres Betreuungsverfahren einleiten - das hat das Jugendamt Stuttgart schließlich auch schon getan.

Treffen Sie Ihre Entscheidung. Entscheiden Sie, ob Sie zur weiteren Auslöschung meiner Familie beitragen wollen und verantworten Sie das mit Ihrem Gewissen.

Dieser Vortrag ist im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung als Wahrnehmung berechtigter Interessen gerechtfertigt.