Intensivfahrschule unterstützt Busbetriebe und Speditionen helfen im neuen elektronisches BAG-Antragsverfahren für Förderungen

...bei der Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung. Transport- und Speditionsbetriebe müssen nämlich ab 2011 ihre Förder- und De-Minimis-Anträge auf elektronischem Wege bei der Bewilligungsstelle (Bundesamt für Güterverkehr) stellen. Nur alternativ ist noch die Übersendung des Antrags in der bisherigen Form vorgesehen. Das kündigte Frank Faßbender vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) auf einer Tagung des Gesamtverbandes VerkehrsgewerbeNiedersachsen vor (GVN) an. Seit 22. November ist das System auf der BAG-Homepage im Internet für beide Förderprogramme freigeschaltet. Das BAG verspreche sich dadurch eine noch schneller Abwicklung der Anträge und wir unterstützen Sie dabei. Sprechen Sie uns an.

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