Praxis-Website - Inhaltlich juristisch und medizinisch fundiert?!

Köln, 03. Januar 2011 (mj, re). Mit einer eigenen Praxis-Website informieren Ärzte ihre Zielgruppen über ihre angebotenen Leistungen. Denn Patienten besitzen heutzutage ein hohes Maß an Internetaffinität und schätzen den schnellen und unkomplizierten Zugang zu medizinischen Informationsangeboten. Eine eigene Website dient somit der Gewinnung von neuen Patienten und steigert den Bekanntheitsgrad von Praxisinhabern, Kliniken und niedergelassenen Ärzten.

Allerdings ist bei der digitalen Umsetzung und Präsentation eines Leistungsspektrums Vorsicht geboten. Inhaltliche Rechtssicherheit und medizinisch fundierte Texte sind oberstes Gebot. Wer sich nicht daran hält, gerät schnell mit §5 des Telemediengesetzes in Konflikt. Zur Informationspflicht eines sich online präsentierenden Arztes gehört nicht nur der vollständige Name, eine Kontaktmöglichkeit und die Praxisanschrift sondern beispielsweise auch Angaben über die zuständige Landesärztekammer als Aufsichtsbehörde und die vollständige Bezeichnung der Berufsordnung.

Doch damit nicht genug. Bereits bei der Internet-Adresse (Domain) ist Obacht geboten. Gut und einprägsam sollte der Name sein. Im Vorfeld ist zu klären, ob mit der Registrierung einer Domain keine Markenrechtsverletzung besteht. Nur weil eine Domain bisher nicht vergeben wurde bedeutet dies nicht, dass sie frei von Rechten Dritter ist. Wird trotzdem ein bereits rechtlich geschützter Name verwendet, droht eine kostenpflichtige Abmahnung.

Um rechtlichen Konflikten aus dem Weg zu gehen, wird bei der Einrichtung eines einschlägigen Domain-Namens am Besten der eigene Vor- und Zuname für die Internet-Adresse gewählt. Ergänzend muss beachtet werden, dass die Wahl des Domain-Namens nicht gegen das Sachlichkeitsgebot verstößt. Dieses besagt, dass anpreisende Zusätze wie "zuverlässiger" oder "bester", aber auch eine regionale Zuordnung und Verallgemeinerung wie "Zahnärzte Köln" oder "Chirurgie Rheinland" irreführend und unzulässig sind.

Viele praktizierenden Ärzte möchten ihren Patienten über die Website mehr als eine einfache Informationsquelle bieten und spielen mit dem Gedanken interaktive Kommunikationsmöglichkeiten,wie Foren oder Gästebücher, bereitzustellen. Diese Plattformen können Basis für rege Diskussionen sein, mit Beratungsbedarf und Meinungsaustausch. Doch auch hier werden Website-Betreibern rechtliche Grenzen aufgezeigt. Das Oberlandesgericht in Koblenz hat geurteilt, dass Foren und Gästebücher auf einer Arztwebsite unter standesrechtlichen Gesichtspunkten unzulässig sind, da davon ausgegangen wird, dass sich Patienten auf solchen sozialen Plattformen überwiegend positiv äußern. Diese Form der Anpreisung ärztlicher Leistungen stellt im juristischen Kontext eine unzulässige Werbung dar.

Über Numedica
Numedica bietet Dienstleistungen an, die sich am speziellen Bedarf unterschiedlicher Zielgruppen wie Arztpraxen, Krankenhäuser und Medizinischen Versorgungszentren orientieren.

Wir unterstützen Arztpraxen
- in der Imagebildung durch Marketinginstrumente, die zu einer emotionalen Patientenbindung führen
- durch Websites die helfen, mit den Patienten in Kontakt zu treten
- durch Printmedien, die über Zusatzleistungen in Kundenmagazinen, in Newslettern oder in anderen Drucksachen informieren
- durch Schreiben, Lektorieren und Aktualisieren medizinischer Gesundheitsinformationen
- durch unser juristisch und medizinisch fundiertes Angebot in Patienten-Informations-Texten, Lexika, Glossaren sowie interaktiven Tools

Ansprechpartner
Mario Januskevicius
Telefon +49 0221 / 2 9999 325
E-Mail mario.januskevicius@numedica.de
Xing http://www.xing.com/profile/Mario_Januskevicius

Kontakt
Numedica GbR
Am Hof 28
50667 Köln
Telefon +49 0221 / 2 9999 325
Telefax +49 0221 / 759 127 02
E-Mail info@numedica.de
Internet http://www.numedica.de
Blog http://blog.numedica.de
Twitter http://www.twitter.com/numedica
Facebook http://on.fb.me/id8O5P

AnhangGröße
Numedica - Logo - 72dpi.jpg66.5 KB