Stiftungsinitiative der IMBEMA-Consult GmbH, Unternehmensberatung für den Mittelstand

Der Spendeninitiative "The Giving Pledge" von Bill Gates, dem Microsoftgründer, und dem Großinvestor Warren Buffett haben sich nach den Presseberichten bis August 2010 rund 40 amerikanische Milliardäre angeschlossen. Doch auch in Deutschland erfreut sich das Stiftungswesen eines steigenden Zuspruchs.

Laut den Angaben des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen (www.stiftungen.org/statistik) gab es zum 31.12.2009 genau 17.372 rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts in Deutschland. Damit sind im Jahr 2009 wieder 914 neue Stiftungen hinzugekommen, die meisten in Nordrhein-Westfalen (192), gefolgt von Bayern (168) und Baden-Württemberg (148).

Was macht eine Stiftung so attraktiv?
- Zum einen sind es ideelle Gründe. Die Gründe, eine Stiftung ins Leben zu rufen, sind sehr individuell und persönlich. So kann der Stifter auch nach seinem Ableben noch den ihm wichtigen Stiftungszweck fördern. Seine gute Absicht bleibt auf unbeschränkte Zeit erhalten. Das gilt selbstverständlich auch für Stifterinnen.
- Doch sprechen auch steuerliche Gründe für eine gemeinnützige Stiftung. So können Beträge gezielt in die persönlich gewünschten Vorhaben investiert werden und landen nicht im staatlichen Verteilungsprozess.

Welche Zwecke sind für eine Stiftung möglich und erfüllen die Gemeinnützigkeit?
Viele Verwendungszwecke werden von der Abgabenordnung (§ 52 Abs. 2) als gemeinnützig anerkannt. Hierzu zählen z.B.: Altenhilfe, Bildung, Brauchtum, Demokratieförderung, Denkmalschutz, Erziehung, Entwicklungshilfe, Forschung, Gleichberechtigung, Heimatgedanken, Jugendhilfe, Katastrophenhilfe, Kunst und Kultur, Naturschutz, öffentliches Gesundheitswesen, Religion, Tierschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz, Völkerverständigung, Wohlfahrtswesen, Wissenschaft und vieles mehr.

Wer kann durch Förderung begünstigt werden (Destinatäre)?
Begünstigt werden können Privatpersonen unter bestimmten Auflagen, Archive, Bibliotheken, denkmalgeschützte Bauwerke, Forschungsstellen, gemeinnützige Vereine, Kirchen, Kulturstätten, Museen, Musikschulen, Orchester, Schulen, Sportstätten, Theater, Universitäten, etc.

Welche Formen der Förderung gibt es?
Außer den direkten finanziellen Zuwendungen können viele andere Formen der Zuwendung gewählt werden. So ist die Vergabe von Stipendien, die Erweiterung der Bibliothek mit Büchern, die Ausstattung mit Arbeitsmitteln, die Finanzierung von Doktorandenstellen, die Kostenübernahme von Hilfskräften, die Pflege und der Erhalt einer notwendigen Infrastruktur, die Überlassung von Exponaten und vieles mehr möglich, wenn dies dem Stiftungszweck dienlich ist. Auch die Preisverleihung stellt als ideelles Fördermittel zur Verfügung.

Das Stiftungsvermögen als Grundstock für Erträge für den Stiftungszweck.
Die einfachste Lösung ist ein Stifter, der seine rechtsfähige Stiftung mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausstattet. Diese sollten 50.000 Euro (Mindestbetrag gemäß verschiedener Landesgesetze) oder besser 100.000 Euro für ausreichende Erträge nicht unterschreiten.
Doch eine gute Idee muss nicht an den Finanzen scheitern. Vielmehr gilt es bei Bedarf Gleichgesinnte für das Vorhaben zu gewinnen. Bei Bürgerstiftungen ist es üblich, dass sich mehrere Stifter zusammenschließen. Auch durch Zustiftungen kann das Stiftungsvermögen erhöht werden, wenn zum Beispiel ein weiterer Stifter gewonnen wird, der sich zwar finanziell engagieren möchte, jedoch den Aufwand einer eigenen rechtsfähigen Stiftung scheut oder der nur ein geringeres Kapital einbringen möchte.

Oftmals wird auch erst einmal ein gemeinnütziger Verein gegründet, um das Stiftungskapital zusammenzutragen. Dies gelingt oft leichter, wenn ein bekannter Schirmherr gewonnen werden kann. Im Gegensatz zur Zustiftung, die das Stiftungskapital erhöht, müssen erhaltene Spenden von den Stiftungen für die satzungsgemäßen Stiftungszwecke zeitnah verwendet werden.

Auch sind Sachgründungen möglich. Somit können auch Immobilien, Firmenanteile, bestehenden Wertpapiere, Forderungen (z.B. beitragsfreie Lebensversicherungen) oder Kunstwerke in eine Stiftung eingebracht werden. Generell ist darauf zu achten, dass nachhaltig ausreichende Erträge zur Verfügung stehen, um nicht nur die Kosten zu decken, sondern auch um den Stiftungszweck erfüllen zu können.

Eine kompetente Beratung und Begleitung ist angeraten, vor allem in der Gründungsphase. So sind vor der Gründung einer Stiftung viele Besonderheiten zu beachten, die es reiflich zu überlegen gilt.
- Wie kann sichergestellt werden, dass Pflichtteilsansprüche die Existenz der Stiftung nicht gefährden?
- Welche Situationen führen dazu, dass die Gemeinnützigkeit wieder aberkannt wird und eine Nachversteuerung droht?
- Wer soll sich um die Stiftungsverwaltung kümmern, wenn es der Stifter nicht mehr kann oder möchte?
- Nachdem das Geld, das in die Stiftung eingebracht wurde, dem Stifter nicht mehr zur Verfügung steht, entsteht oft die Frage: Wie kann die Familie des Stifters über die Stiftung durch eine Rente abgesichert werden?

Eine Stiftung zu gründen ist ein befriedigendes und schönes Vorhaben. Nutzen Sie hierbei schon vorhandenes Wissen und profitieren Sie von bewährtem Know-how. Das spart Zeit und man ist unter Gleichgesinnten.

Viele Anregungen und hilfreiche Empfehlungen finden Sie auch im Internet. Gerne unterstützt Sie auch das Team der IMBEMA-Consult GmbH sowie unsere Kooperationspartner für Recht und Steuer bei Ihrem Vorhaben, eine Stiftung zu gründen – vom Orientierungsgespräch bis zur laufenden Verwaltung.

Burgkunstadt, August 2010

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Robert Knitt
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