Die Stiftung als Lebenswerk – IMBEMA-Consult GmbH, Unternehmensberatung für den Mittelstand

Viele Menschen blicken auf ein angenehmes und erfülltes Leben zurück. Das kann nicht jeder. Ob vor der eigenen Haustür, in den armen Ländern der Welt oder in von Katastrophen heimgesuchten Gebieten, überall gibt es zahlreiche Möglichkeiten, um „Danke“ zu sagen, Leid und Not zu lindern bzw. sich gemeinnützig zu engagieren.

Die Gründe für die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung des bürgerlichen Rechts sind sehr individuell und oftmals durch persönliche Erlebnisse geprägt. Das schöne an der Stiftung ist, dass sie ganz speziell darauf angelegt ist, den gewünschten wohltätigen Zweck des Stifters unendlich lange fortzusetzen und dabei auch den von ihm gewählten Namen zu tragen.

Für die Anerkennung einer gemeinnützigen Stiftung in Deutschland ist insbesondere § 52, Abs. 1 AO (Abgabenordnung) relevant. Der Stifter kann sich, wenn er dies möchte, bereits zu Lebzeiten aktiv in seine Stiftung einbringen, das Stiftungskapital sicher und ertragbringend anlegen, den gemeinnützigen Stiftungszweck erfüllen und weitere Zustifter bzw. Spender für sein Lebenswerk gewinnen. Dadurch haben sich schon viele Stifter den Ruhestand mit einer reizvollen und ehrevollen Aufgabe verschönt.

Besonders wenn keine Nachkommen vorhanden sind und im Leben Vermögen aufgebaut werden konnte, stellt sich die Frage: Soll ich eine Stiftung als krönendes Lebenswerk gründen oder das Vermögen einer geeigneten Person oder Institution vermachen?

Zugegeben, eine Stiftung zu gründen bedeutet einen zusätzlichen Aufwand, doch dieser lässt sich in überschaubaren Grenzen halten. Schließlich muss das Rad nicht ganz neu erfunden werden, sondern jeder Interessent kann von den Erfahrungen anderer Gründer profitieren und von Verbänden sowie von spezialisierten Beratern kompetente Anregungen, Hinweise und Empfehlungen erhalten.

Die Vorgründungsphase beginnt meist mit einem Orientierungsgespräch. Was soll konkret erreicht werden und ist die Stiftung eine sinnvolle Möglichkeit, die zum Vorhaben des Stifters passt? Wer soll wie gefördert werden? Wie wird die nachhaltige Existenz der Stiftung gesichert und was ist dazu notwenig? Wer soll in der Stiftung welche Aufgaben übernehmen? Welche Punkte sind für den Erhalt der Gemeinnützigkeit zu beachten? Eventuell auch: wie stehen die Mitglieder der Familie zu diesem Vorhaben (Gefahr für die Stiftung durch eventuelle Pflichtteilsansprüche)? Soll vielleicht sogar die Stiftung dafür sorgen, dass bestimmte Familienmitglieder eine Rente erhalten? Wie sollten die Vorgaben des Stifters am besten formuliert sein, um auch noch in vielen Jahrzehnten seine Anforderungen zu erfüllen?

Außer dem Willen des Stifters sind auch die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Diese sind insbesondere die Abgabenordnung (Gemeinnützigkeit), das BGB (Organe, Vertretungsregelungen und Haftung) sowie die Stiftungsgesetze der jeweiligen Bundesländer.

Die Stiftung ist mit Erlangung ihrer Rechtsfähigkeit eine eigene Rechtspersönlichkeit. Das ermöglicht attraktive steuerliche Varianten bei der gemeinnützigen Stiftung. So kann z.B. ein vom Stifter an die Stiftung gegebenes Darlehen dazu genutzt werden, die Erträge aus der dadurch vorgenommenen Geldanlage der Stiftung komplett steuerfrei für den Stiftungszweck und zur Bildung von freien Rücklagen für die Stiftung zu nutzen.

Die Darlehensgewährung hat weiterhin den Vorteil, dass das Darlehen dem Stifter zusteht und damit im Bedarfsfall bzw. je nach Vereinbarung wieder an diesen zurückfliest, was beim Stiftungskapital in der Regel mehr nicht möglich ist. Durch eigene Zustiftungen und auch durch die Zustiftung von Dritten kann das Stiftungskapital weiter aufgestockt werden.

Die Zustiftung kann z.B. im Todesfall eintreten bzw. die Stiftung wird Alleinerbin. Mit dieser Zustiftung kann die Auflage verknüpft werden, dass bestimmte Personen eine Rente erhalten sollen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Höhe der Zustiftung auch bei einem niedrigen Zinsniveau höhere Erträge ermöglicht als die Auflage der Rentenverpflichtung.

Für die verschiedenen Gestaltungsvarianten empfiehlt es sich, vor allem im Vorfeld der Gründung, eine kompetente Beratung in Anspruch zu nehmen, da Änderungen zum Nachteil der Stiftung nur selten von der Stiftungsaufsichtsbehörde genehmigt werden.

Eine Stiftung zu gründen ist ein schönes und befriedigendes Vorhaben. Wenn Sie weitere Informationen hierüber wünschen, finden Sie diese bei den Verbänden, im Internet auf vertrauenswürdigen Plattformen und gerne auch bei uns, der IMBEMA-Consult GmbH. Selbstverständlich stehen wir auch bereits bestehenden Stiftungen mit unseren Möglichkeiten sehr gerne zur Verfügung.

Burgkunstadt, August 2010

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