Familiengericht Münster entscheidet: In Wilhelmshaven gibt es nicht sechs, sondern sieben Oberbürgermeister-Kandidaten

Bislang steht in allen Zeitungen, die über Wilhelmshaven berichten, dass es an der Jade sechs Oberbürgermeister-Kandidaten gibt: die SPD hat einen, die CDU hat einen, die FDP hat einen, die Freien Wähler haben einen, die Grünen haben einen. Außerdem kandidiere ich als Einzelbewerber. Doch nun bin ich zwei Personen. In Wilhelmshaven gibt es also seit heute sieben Oberbürgermeister-Kandidaten.

Der eine Einzelbewerber heißt Heinz-Peter Tjaden, ist am Oberlandesgericht Hamm in einer Familiensache als Beistand einer Mutter aus Münster zugelassen, hat vom Verwaltungsgericht Münster eine Stellungnahme des Jugendamtes von Münster zugeschickt bekommen, damit er im Namen der Mutter darauf reagieren kann.

Der andere Einzelbewerber heißt Heinz-Peter Tjaden und hat heute drei förmliche Zustellungen vom Familiengericht Münster bekommen. Dabei geht es um Verhandlungen, die am 29. November 2010 in gleicher Familiensache vor dem Familiengericht stattfinden. Die zuständige Richterin N. teilt per Beschluss vom 18. November 2010 mit: "Herr Heinz-Peter Tjaden ist als Beistand der Antragsgegnerin im Termin gemäß § 12 FamFG nicht zuzulassen." Die Zulassung sei weder sachdienlich noch verfahrensfördernd. Denn: "Eine sachdienliche Unterstützung der Antragstellerin durch Herrn Tjaden im Termin ist aufgrund der schriftlichen Äußerungen von Herrn Tjaden und seiner Veröffentlichungen im Internet nicht zu erwarten."

Was der eine Oberbürgermeister-Kandidat von Wilhelmshaven vor dem Oberlandesgericht Hamm und dem Verwaltungsgericht Münster kann, kann der andere Oberbürgermeister-Kandidat demnach vor dem Familiengericht in Münster nicht.

Beide Oberbürgermeister-Kandidaten haben Richterin N. umgehend mitgeteilt, dass ich auf jeden Fall komme. Man könne mich ja aus dem Gerichtssaal verweisen oder verweisen lassen. Hoffentlich erwischt Richterin N. dabei den richtigen Oberbürgermeister-Kandidaten...

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Über Heinz-Peter Tjaden