Faires Verfahren nach Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention: Offener Brief an das Bundesverfassungsgericht

Sehr geehrte Damen und Herren des Ersten oder des Zweiten Senats,

nach Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention hat jeder das Recht auf ein faires Verfahren. Dazu gehört auch eine angemessene Verfahrensdauer. Doch dieses Recht scheint jemand für mich außer Kraft gesetzt zu haben.

Erst verschleppt die Staatsanwaltschaft Hannover Ermittlungen gegen mich und tut aus unerfindlichen Gründen (so das Landgericht Hildesheim) eineinhalb Jahre gar nichts. Dann wende ich mich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der ebenfalls jahrelang nichts getan hat, weil er nach eigenem Bekunden wegen zu vieler Beschwerden lahm gelegt war. Schließlich führt eine Reform dazu, dass mir kurz und bündig mitgeteilt wird, ich solle mich doch erst einmal an das Bundesverfassungsgericht wenden.

Das habe ich am 15. Dezember 2009 getan. Ich legte Verfassungsbeschwerde ein, bekam aber bis heute nicht einmal eine Empfangsbestätigung. Als unzulässig wurde meine Verfassungsbeschwerde auch nicht erklärt, was eigentlich in kurzer Zeit über die Bühne geht. Steht jedenfalls so auf den Internetseiten Ihres Gerichtes.

Auch das Bundesverfassungsgericht weist darauf hin, dass alle Rechtsmittel ausgeschöpft sein müssten, bevor man den Gang nach Karlsruhe antreten kann. Für mich scheint zudem zu gelten: Tjaden wird irgendwann so erschöpft sein, dass er klein beigibt.

Zur Erinnerung hier der Link zu meiner Verfassungsbeschwerde

http://staatsanwaltschafthannover.blogspot.com/2010/11/warteschleife.htm...


Über Heinz-Peter Tjaden