Hanseatisches Oberlandesgericht: Fressen ihn die Dr. Raben - macht der Redakteur "plumps"!

Fressen ihn die Dr. Raben, macht der Redakteur "plumps!" Denn Hamburg ist Pressezensur-Zone. Wissen Insider schon lange über das Landgericht in Hamburg. Dessen Beschlüsse veröffentlichen darf man offenbar auch nicht mehr, wenn man auch nur eine kritische Anmerkung hinzufügt.

Erfährt gerade Heinz-Peter Tjaden, Redakteur aus Wilhelmshaven, der sich im blog http://familiensteller.blogspot.com seit geraumer Zeit mit der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch beschäftigt. Mit der arbeiten viele Jugendämter schon nicht mehr zusammen, Ehemalige berichten von Demütigungen, Erpressung und Isolation von der Gruppe.

Hört der Leiter nicht gern, der Fragen dazu nicht beantwortet. Er strebt statt dessen einen Klagerekord an. Auch Ex-Klientinnen zerrt er vor Gericht. Beispielsweise eine Mutter aus Wolfsburg. Die hat er schon nicht gemocht, als sie noch in der Einrichtung war. Jetzt noch weniger. Denn sie hat unter http://drogenpatienten.blogspot.com Kritisches ins Netz gesetzt.

Gegen eine Veröffentlichung dieser Wolfsburgerin ging der Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft per Eilverfahren vor und erzielte damit einen Erfolg vor dem Landgericht in Hamburg: einstweilige Verfügung. Über die berichtete Heinz-Peter Tjaden Anfang des Jahres in seinem blog. Der Wilhelmshavener Redakteur zitierte den Beschluss wortwörtlich und fügte die Bemerkung an, dass ihm Erfahrungsberichte vorliegen, die im Widerspruch zu dieser Gerichtsentscheidung stehen.

Auch dagegen ging der Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch per Eilverfahren vor. Ex-Klientinnen gaben daraufhin eidesstattliche Versicherungen ab, der Kläger ließ sich von seinem Team ebenfalls ein paar geben. Bedeutete in der Verfügungsverhandlung vor dem Hamburger Landgericht: "non liquit". Heißt: Wer sich wie Heinz-Peter Tjaden gegen eine Einstweilige Verfügung wehrt, muss schon mehr beweisen als der Kläger. Den Prozesskostenhilfeantrag des Beklagten hatte das Gericht bereits abgelehnt. Ex-Klientinnen und Ex-Klienten wurden während der Verhandlung nicht angehört. Zur Bewachung dieser potenziellen Zeuginnen und Zeugen hatten die Richter zwei Justizbeamte in den Gerichtssaal zitiert, denen das offensichtlich peinlich war.

Gegen die Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrages wehrte sich der Wilhelmshavener Redakteur vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht mit Hinweis auf anderslautende Urteile des Bundesverfassungsgerichtes. Das Hanseatische Oberlandesgericht entschied unter dem Vorsitz von Richterin Dr. Raben dennoch wie das Hamburger Landgericht. (7 W 111/10//325 0 13/10)

Merke: Heinz-Peter Tjaden veröffentlicht einen Beschluss und fügt hinzu, dass ihm Erfahrungsberichte vorliegen. Diese Berichte werden dem Hamburger Landgericht vorgelegt. Nun denkt wohl jeder: Tjaden hat also bewiesen, dass er die Wahrheit schrieb. Diese Logik ist dem Hamburger Landgericht jedoch fremd. Gesucht wird deshalb nach einem Dreh, wie man einem Beklagten doch noch einen Strick drehen kann...


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