Rechtsschutzversicherung - Recht bekommen

Die Rechtsschutzversicherung ist innerhalb des Versicherungswesens eine Individualversicherung, die das Kostenrisiko eines Rechtsstreites versichert. Eine Rechtsschutzversicherung können natürliche Personen und Unternehmen abschließen. Im Rahmen der mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummer ist der Versicherungsnehmer für die Übernahme von Kosten versichert. Diese Kosten können beispielsweise die Kosten für einen eigenen und den gegnerischen Rechtsanwalt sein, sofern diese nach den gesetzlichen Anwaltsgebühren abgerechnet werden, die Kosten für Zeugen oder Sachverständige, anfallende Gerichtskosten und zu stellende Strafkautionen im In- und Ausland. Nicht mitversichert sind Bußgelder oder verhängte Geldstrafen. Nach Abzug eines Selbstbehaltes, sofern dieser bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, reguliert das Versicherungsunternehmen die restlichen Kosten.

Der Versicherungsschutz gilt üblicherweise europaweit und in den nicht zu Europa gehörenden Mittelmeeranliegerstaaten, beispielsweise in Algerien. Bei einem Aufenthalt von bis zu sechs Wochen gewähren viele Versicherungsunternehmen diesen Schutz auch weltweit. Fast alle Versicherungsunternehmen bieten den Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer Wartezeit von drei Monaten nach Vertragsabschluss an. Die Rechtsschutzversicherung ist keine Universalversicherung, sondern kann für einzelne Rechtsgebiete abgeschlossen werden. So ist bei der Schadenersatz-Rechtsschutzversicherung lediglich die Geltendmachung berechtigter Schadenersatzansprüche versichert. Bei der Arbeits-Rechtsschutzversicherung sind alle Streitigkeiten mitversichert, die sich aus einem Arbeits- oder Dienstverhältnis ergeben. Dies sind beispielsweise Kündigungen oder ausstehende Lohn- und Gehaltszahlungen. Wer eine Rechtsschutzversicherung für das Vertrags- und Sachenrecht abgeschlossen hat, ist bei Gewährleistungsansprüchen oder Vertragsstreitigkeiten abgesichert. Die Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutzversicherung übernimmt alle Kosten bei Ordnungswidrigkeits- und Bußgeldverfahren, sogar bei dem Tatbestand des Vorsatzes. Einen umfassenden Versicherungsschutz bietet die Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzversicherung. Hier werden die Objekte nach ihrer Nutzungsart versichert, dies können eine Mietwohnung, eine Eigentumswohnung, eine vermietete oder verpachtete Wohneinheit, oder ein selbstgenutztes Einfamilienhaus sein.

Im Rahmen dieser Rechtsschutzversicherungen können die Kosten bei Streitigkeiten wegen Eigenbedarfskündigungen, Mietminderungen, Streitigkeiten innerhalb einer Eigentümergemeinschaft, bei Nachbarschaftlichen Differenzen und bei Streitigkeiten mit der Gemeinde oder der Stadt, durch das Versicherungsunternehmen übernommen werden. Auch gegen die Streitigkeiten bei Unterhaltsangelegenheiten oder Eheangelegenheiten können Rechtsschutzversicherungen angeboten werden. Hier müssen Sie sich allerdings bei Ihrem Versicherungsunternehmen gezielt informieren, da nicht alle Versicherer diese Art des Rechtsschutzes anbieten. Vor Abschluss eines Versicherungsvertrages empfiehlt sich der Rechtsschutzversicherung Vergleich. Nicht nur die Versicherungsprämien können variieren, sondern auch die Versicherungsbedingungen und die Leistungsausschlüsse.

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