Mit der Bahn von Wilhelmshaven nach München: Auf den Hund gekommen

Ich bin auf den Hund gekommen - und im September 2009 auf die Idee, mit der Bahn nach München zu fahren. Mike lag über 200 Zugkilometer zu meinen Füßen, dann kam diese Zugbegleiterin und wollte nicht nur meine Fahrkarte sehen. “Wo ist die Fahrkarte für Ihren Hund?” wollte sie wissen. Ich hatte keine. Schon sollte ich für die restliche Strecke den Fahrpreis für Mike berappen. Hinzu kam eine Strafgebühr für Schwarzfahren. Gleich bezahlen musste ich nicht.

Gratis war die Belehrung. Mein Hund müsse einen Maulkorb tragen. Dann dürfe er kostenlos mitgenommen werden. Wusste ich bis dahin anders. Ich war mit Mike nicht zum ersten Mal an Bahn-Bord, hatte nur einmal für ihn bezahlt. Bei der ersten Fahrt im Februar 2007. Darüber wunderte sich seinerzeit eine Mitarbeiterin der Bahn, sie rief die Zentrale an und teilte mir anschließend mit: “Sie bekommen den Fahrpreis für Ihren Hund ersetzt. Der würde in eine Reisetasche passen. Deswegen müssen Sie für ihn nicht zahlen.” So geschah es. Ich bekam einen Gutschein.

Kostenlos auch ohne Maulkorb

Nach drei Tagen in München stieg ich wieder mit Mike in den Zug. Mein Hund trug weder einen Maulkorb noch verkrümelte er sich in einer Reisetasche. Kostenpflichtig war er trotzdem für keinen der Zugbegleiter. Und davon gab es einige.

Zuhause angekommen, machte ich mir keinen Kopf mehr über die Beförderungsbedingungen der Bahn. Doch ich hatte die Rechnung ohne die Bahn gemacht. Die schickte mir eine Mahnung. Ich legte Widerspruch ein, begründete ihn mit meinen bisherigen Erfahrungen. Und machte neue. Mein Hund gehöre bei Zugfahrten in eine Box. Mit Maulkorb. Lernte ich nun dazu. Gezahlt habe ich jedoch nicht. Ein letztes Mal schrieb ich an die Bahn, berief mich bei meiner Weigerung auf Treu und Glauben.

Inkassobüro eingeschaltet

Machte keinen Eindruck. Die Bahn hat ein Inkassobüro eingeschaltet. Das schickt mir in regelmäßigen Abständen Briefe, bietet mir zwischendurch einen Sonderpreis an und verlangt heute wieder die “fällig gewordene gesamte ausstehende Forderung von Euro 149,76?. Angekündigt wird zum x-ten Mal: “Sollte die Frist ungenutzt verstreichen, werden wir das Einzugsverfahren fortsetzen.”

Das müsste irgendwann einmal vor einem Amtsgericht enden. Nur - wann? Zu meinen Beweismitteln würde der Gutschein aus dem Frühjahr 2007 gehören. Und dann?

Ein Beitrag für www.2sechs3acht4.de


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