Mit der neuen Faltpostkarte „Praxisgebühr“ Patienten an Zahlung erinnern

Laut der neuesten AOK-Umfrage findet zwar die derzeitige Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal bei GKV-Versicherten eine hohe Akzeptanz. Trotzdem vergessen Patienten oft, diese Gebühr vor der Zahnbehandlung zu bezahlen. Für das Praxisteam bedeutet das, den Patienten im Nachhinein an die Zahlung erinnern zu müssen – ein Prozedere, das die unterschiedlichsten Reaktionen hervorrufen kann.
Mit der neuen Faltpostkarte „Praxisgebühr“ von Spitta können Praxen ihre Patienten ab sofort auf elegante Art daran erinnern, die Praxisgebühr zu bezahlen – oder auch um Nachreichung der Krankenversichertenkarte bitten. Ganz ohne Textschreiben und ohne Briefumschlag: Es genügt, das Behandlungsdatum in den freundlichen vorgefertigten Text einzutragen, dann das Anliegen („Praxisgebühr“ und/oder „Krankenversichertenkarte“) anzukreuzen und die Postkarte zuzukleben und zu adressieren. Die verschließbare Faltpostkarte ist damit eine einfache Lösung, die sogar den strengen Vorgaben des Datenschutzgesetzes standhält.

Faltpostkarte "Praxisgebühr"
Faltpostkarte Praxisgebühr mit Klebegummierung
1 OP à 25 Stück
Bestell-Nr. 1007024845
23,78 € inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten

www.spitta.de/postkarte-praxisgebuehr

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