Optimaler Schutz für Ihren Liebling - Wissenswertes über Tierversicherungen

Wo finde ich eine Auflistung über die Versicherungsbeiträge
für mein Tier?
Eine Auflistung der Versicherungsbeiträge für Ihr
Tier finden Sie auf Seite 13 dieser Broschüre sowie
im Internet unter: http://www.agila.de.pl

Rechnen Sie mit dem Tierarzt direkt ab?
Ja, natürlich. Sie zahlen keinen Cent mehr selbst.
Wir akzeptieren die Rechnung Ihres Tierarztes.

Wie melde ich einen Haftpflichtschaden?
Haftpflichtschäden bitten wir Sie innerhalb eines
Monats nach Schadenereignis formlos und schriftlich
einfach per Post, Fax oder E-Mail einzureichen.
Vergessen Sie hier nicht, Ihre Vertragsnummer und
Namen plus Anschrift des Geschädigten mit anzugeben.

Wie bekomme ich meine Tierarztkosten erstattet?
Senden Sie uns einfach die Rechnung mit einem
Vermerk zu, an wen der Betrag überwiesen werden
soll. Wir überweisen dann umgehend den Rechnungsbetrag.
Denken Sie daran, uns Ihre Rechnungen
immer bis spätestens einen Monat nach Ablauf
des Versicherungsjahres einzureichen.

Werden Beiträge erstattet, wenn das Tier verstirbt
oder weggegeben wird?
Ja, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung das aktuelle
Versicherungsjahr noch nicht abgelaufen ist,
bekommen Sie anteilig bereits gezahlte Beiträge
erstattet.

Was passiert bei Verkehrsunfällen?
In diesem Fall leistet die AGILA sogar unbegrenzt.
Unabhängig von der aktuellen Leistungsgrenze
zahlen wir alle Kosten zur Genesung Ihres Tieres.

Gibt es Altersbeschränkungen?
Ja, Hunde können im Alter zwischen zwei Monaten
und sieben Jahren aufgenommen werden. Katzen
werden zwischen zwei Monaten und neun Jahren bei
der AGILA aufgenommen. Diese Beschränkung gilt allein
für den Eintrittstermin Ihres Tieres. Natürlich
bleibt Ihr Tier auch im hohen Alter geschützt.

Muss ich einen bestimmten Tierarzt wählen?
Nein, Sie haben bei der AGILA grundsätzlich die
freie Tierarztwahl.

Ab wann bin ich geschützt?
Beim Ausfüllen des Antrages können Sie selber mitbestimmen,
ab wann Ihr Liebling geschützt werden
soll. Beantragen Sie den sofortigen Vorsorgeschutz
im Gesundheitspass, dann beginnt der Vertrag am
1. des laufenden Monats. Wenn Sie nicht den sofortigen
Vorsorgeschutz wünschen, dann beginnt
der Vertrag zum 1. des Folgemonats. Die Vorsorge
und der Unfallschutz werden ab Vertragsbeginn
übernommen. Für alle anderen Krankheiten gilt
eine Wartezeit von 3 Monaten

Weitere Infos und Anmeldung

http://www.agila.de.pl