Nicht vergnügungssteuerpflichtig

Der Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, Stephan Kramer, wurde jüngst vom „Focus“ zu verschiedenen deutschen Presseorganen befragt. Über diese Zeitung meinte er: „Die National-Zeitung ist für mich weder eine Bedrohung noch vergnügungssteuerpflichtig.“

Das kann ich unterschreiben. Gewiss hat manche Verlautbarung des Zentralrats, namentlich Äußerungen von Herrn Kramer über den Papst, in der National-Zeitung Widerspruch gefunden. Doch die Zeitung will keine Bedrohung sein, sondern differenziert beleuchten, was aus ihrer Sicht in Deutschland nicht richtig läuft. Weil das eine oder andere traurig stimmt, ist die National-Zeitung in der Tat auch nicht vergnügungssteuerpflichtig.

Aber – Prinzip Hoffnung – die von mir herausgegebene Zeitung steht auch nicht an, alles Positive, jede Normalisierung in unserem Land, zu beobachten und zu berichten, von welcher Richtung es auch kommen mag.

Niemand bei der National-Zeitung macht sich über das vor nunmehr 65 Jahren untergegangene NS-Regime Illusionen.

In der letzten Ausgabe war ein Artikel über die Bergstraße enthalten. Dazu ein paar Bilder, eines von dem im Stil der 1920er Jahre gehaltenen würdigen Gefallenenehrenmal in Weinheim an der Bergstraße. Nach Drucklegung stieß die Redaktion auf folgende irrwitzige Begebenheit:

Zu den Kriegstoten der Stadt gehörten fünf jüdische Soldaten. Bei der Errichtung des Denkmals im Jahre 1935 sah die Stadtverwaltung logischerweise „keinerlei Ursache zur Streichung der Namen der jüdischen Frontkämpfer“. Im November desselben Jahres jedoch greift laut einem Aktenvermerk des Bürgermeisters die NSDAP ein: „Nach einer heute 10.30 Uhr erfolgten fernmündlichen Mitteilung des Herrn Kreisleiters Friedrich sollen die Namen gefallener jüdischer Kriegsteilnehmer nicht auf den Ehrentafeln vermerkt werden.” (1959 wurden die Namen der fünf Toten nachgetragen.)

Entehrt wurden mit dieser Maßnahme natürlich nicht die jüdischen Weinheimer Bürger, die ihr Leben für Deutschland gaben. Entehrt hat sich derjenige, der diesen Irrsinn angeordnet hat.

Ich bin übrigens auch heute gegen jedes selektive Gedenken. Und Vergehen und Verbrechen an Juden werden in der National-Zeitungs-Redaktion bestimmt nicht weniger scharf verurteilt als in dem Gremium, für das Stephan Kramer spricht. Der Weinheimer Fall unterstreicht aber auch, dass Antisemitismus in Deutschland politisch oktroyiert war und im Volk immer ein Fremdkörper blieb.

Dr. Gerhard Frey


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