handymanager.eine neue erfindung imtelefonsektor

handymanager.die neue erfindung
lothar sündermann
mülheim,den 29.03.2010
in diesem schriftstück sehen sie meine neue erfindung...
längere recherchen haben ergeben das es diese erfindung nicht gibt...daher ist diese idee im oktober 2009 zur patentanmeldung gekommen...

zur besseren verstehen dieser idee habe teile des anmeldetextes meines patentanwaltes beigefügt.

seit geraumer zeit sehe ich wie innovativ gerade der telefon,mobil,handysektor ist..fast täglich kommen neue ideen dazu...i-pad ist das neueste..aber es hat nicht diese idee die ich schon seit einiger zeit veröffentliche...auch gespräche in fachkreisen bestätigen mir die richtigkeit und notwendigkeit dieser zusätzlichen von mir erfundenen funktion für das telefongerät.
zur leichteren verständlichkeit meiner idee habe ich teile der patentschrift meines anwaltes hinzugefügt..er versicherte mir die möglichkeit der veröffentlichung und hat sogar schon im jetzigen anmeldestadium eine verbindung zu ihnen oder das gespräch mit ihnen empfohlen...

hier nun die idee:

handymanager.die neue möglichkeit der mailbox nutzung

jetzt wird die mailboxnachricht für jeden einzelnen separat gesendet.siehe das video...

es ist im telefonbereich zu finden oder wird zu finden sein..es ist eine
ganz neue möglichkeit mailboxen, messages im mobilfunk und festnetz
sowie in allen anderen telefonischen geräten zu empfangen.mit dieser
neuen einrichtung besteht nun die möglichkeit nachrichten per mailbox
an anrufer zu verschicken.auch wenn das handy abgeschaltet oder nicht
erreichbar ist können anrufer den zu anrufenden erreichen und
kommunizieren.das besondere ist...insbesondere künstler und
prominente können mit diesem handy lästige anrufer auf die ignoliste
verbannen.seht euch bitte das video an..ich habe es selbst erstellt und
habe versucht es so darzustellen als wenn es schon existiert.ich musste
aber etwas \"tricksen\"um zu zeigen wie es funktioniert.daher wirkt es
etwas holprig.man kann aber genau sehen wie es geht.

hier auch der videolink.:

http://www.myvideo.de/watch/7300420/fertiges_video_handypatent

hinweis:die idee ist bereits angemeldet und der voraussichtliche
veröffentlichungstermin liegt mir auch schon vor...

http://lothar11111.beepworld.de/dieerfindung.htm

hier die patentschrift..diese liegt bereits seit oktober 2009 beim patentamt münchen vor und wartet auf positiven bescheid der behörde..das veröffentlichungsdatum bei depatis net ist voraussichtlich april 2011.:

Verfahren zur Übermittlung von gespeicherten Informationen
in einem Informations- oder Telekommunikationsnetz
- 1 -
Anmelder: Lothar Sündermann, Bahnstraße 36, 45468 Mülheim a.d.R.
Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Achim Limbeck, In der Buch 9, 53902 Bad Münstereifel
5
10
15
20
25
30
BESCHREIBUNG
Technisches Gebiet
[0001] Die vorliegende Erfindung betrifft ein neuartiges Verfahren zur
Übermittlung von gespeicherten Informationen, insbesondere von Sprachund/
oder Videonachrichten (nachstehend allgemein auch kurz als Nachrichten
bezeichnet), zwischen Endgeräten (Absenderendgeräten, Empfängerendgeräten)
sowie zwischen Providern (Informations- / Telekommunikationsdienstanbietern,
Mobilfunkprovidern, Internetdienstanbietern)
und Endgeräten in einem Informations- oder Telekommunikationsnetz,
wobei die Nachrichten nach Eingang eines Anrufs beim Empfängerendgerät
oder beim Provider an den anrufenden Teilnehmer (Anrufer) übermittelt
werden und die Übermittlung der gespeicherten Nachrichten an
den Anrufer bei Nichterreichbarkeit des angerufenen Teilnehmers (Angerufener)
erfolgt.
[0002] Unter Endgeräten im Zusammenhang mit dem vorliegenden Verfahren
werden sämtliche in der Informations- und Telekommunikationstechnik
bekannten Geräte verstanden (zum Beispiel Personalcomputer,
Telefone, Anrufbeantworter), welche an einen Netzabschluss eines öffentlichen
oder privaten Daten- oder Telekommunikationsnetzes angeschlossen
sind. Dabei kann es sich um direkte elektrische/optische Verbindungen
handeln, beispielsweise mit einem Steckverbinder, oder um eine
Funkverbindung wie bei einem Mobiltelefon. Ebenfalls umfasst sind die auf
IP-Netzen basierenden Endgeräte wie Arbeitsplatzrechner, Notebooks,
Laptops, PDAs, und dergleichen.
Stand der Technik
[0003] Nach dem Stand der Technik werden zur Übermittlung von gespeicherten
Nachrichten (Ansagen) eines Angerufenen Anrufbeantworter
Verfahren zur Übermittlung von gespeicherten Informationen
in einem Informations- oder Telekommunikationsnetz
- 2 -
Anmelder: Lothar Sündermann, Bahnstraße 36, 45468 Mühlheim a.d.R.
Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Achim Limbeck, In der Buch 9, 53902 Bad Münstereifel
5
10
15
20
25
30
(ABs) eingesetzt. Hierbei handelt es sich um elektrische oder elektronische
Geräte, die Telefonanrufe annehmen und nach Abspielen einer Nachricht
für den Anrufer, beispielsweise mit dem Text „Sprechen Sie bitte nach dem
Signalton …“, (optional) eine gesprochene Nachricht des Anrufers aufzeichnet.
Dies erfolgt bei Nichterreichbarkeit des Angerufenen alternativ
zum Telefongespräch. Im Festnetz-Bereich ist der AB in der Regel als teilnehmerseitig
am lokalen Telefonanschluss installiertes Endgerät ausgeführt.
Hierbei kann der Angerufene den Anruf noch über einen vordefinierten
Zeitraum (Aktivierung der Ansage nach der Anrufsignalisierung) entgegennehmen,
während der Anrufer einen Text aufspricht.
[0004] Im Mobilfunkbereich existieren für Smartphones Software-
Implementierungen von teilnehmerseitigen ABs. Diese haben jedoch den
Nachteil, dass sie nur funktionieren, wenn das Gerät eingeschaltet ist.
[0005] Darüber hinaus werden bei den Mobilfunkanbietern und in zunehmendem
Maße auch bei VoIP-Anschlüssen und Festnetzanschlüssen
(zum Beispiel T-NetBox) virtuelle ABs netzseitig zentral durch die Telefongesellschaften
bereitgestellt. Diese so genannte Voice-Mailbox oder Voicebox
(im Mobilfunk auch Mobilbox) befindet sich physisch auf Audiotex-
Servern im Netz der Telefongesellschaft und kann dort per Telefon (meist
gebührenpflichtig) abgerufen werden. Die Ansagen können zwischen den
Vorgaben der Telefongesellschaft gewählt oder selbst individuell aufgesprochen
werden.
[0006] Netzseitig implementierte Lösungen haben gegenüber dem AB
als teilnehmerseitig installiertem Endgerät den Nachteil, dass der Anruf (im
Rahmen eines vordefinierten Zeitraums ab Beginn der Anrufsignalisierung)
nicht nachträglich noch entgegengenommen werden kann, nachdem
die Mailbox den Anruf übernommen hat.
Verfahren zur Übermittlung von gespeicherten Informationen
in einem Informations- oder Telekommunikationsnetz
- 3 -
Anmelder: Lothar Sündermann, Bahnstraße 36, 45468 Mühlheim a.d.R.
Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Achim Limbeck, In der Buch 9, 53902 Bad Münstereifel
5
10
15
20
25
30
[0007] Allen ABs und Voice-Mailboxen ist außerdem gemein, dass jeweils
nur eine Sprachnachricht (allgemein auch als Ansage bezeichnet) für alle
anrufenden Teilnehmer bereitgestellt wird. Modernere Geräte ermöglichen
es lediglich alternativ, unterschiedliche Ansagen bspw. „Sie rufen
außerhalb unserer Geschäftszeiten an.“ oder „Das Büro ist im Zeitraum
vom … wegen Urlaubs geschlossen.“ zu speichern und diese dann zu gegebenem
Anlass zu aktivieren. Nicht möglich ist hingegen die Speicherung
einer an den jeweiligen Anrufer individuell angepassten Ansage bzw.
Sprach- und/oder Videonachricht.
Darstellung der Erfindung
[0008] Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Verfahren
zur Übermittlung von gespeicherten Informationen zu schaffen, das
es erlaubt, Nachrichten bereit zu stellen, die auf jeden Anrufer oder eine
Mehrzahl von Anrufern individuell zugeschnitten sind und die zu einem
vordefinierten Zeitpunkt oder in einer vorbestimmten Zeitspanne an den
Anrufer oder auch mehrere Anrufer gleichzeitig versendet werden können.
Darüber ist es Aufgabe der Erfindung, ein Endgerät bereitzustellen,
das den vorgegebenen Anforderungen genügt.
[0009] Erfindungsgemäß wird die voranstehende Aufgabe mit den
Merkmalen des Verfahrensanspruchs 1 sowie dem Anspruch 7 gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind in den
Unteransprüchen angegeben.
[0010] Danach ist ein Verfahren der eingangs genannten Art dadurch
gekennzeichnet, dass im Datenspeicher eines Endgeräts, eines Providers
oder eines mit einem Endgerät bzw. einer Teilnehmeranschlussleitung verbundenen
Datenträgers (bspw. eines Drittanbieters) anruferbasierte
Informationen in Form von Sprach- und/oder Videonachrichten abgelegt
werden können, die mittels einer Verknüpfung mit zumindest einer TeilVerfahren
zur Übermittlung von gespeicherten Informationen
in einem Informations- oder Telekommunikationsnetz
- 4 -
Anmelder: Lothar Sündermann, Bahnstraße 36, 45468 Mühlheim a.d.R.
Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Achim Limbeck, In der Buch 9, 53902 Bad Münstereifel
5
10
15
20
25
30
nehmerkennung (Teilnehmerrufnummer, IP, etc.) in Abhängigkeit der anrufenden
Teilnehmerkennung an den oder die jeweiligen Anrufer übertragen
werden.
[0011] Erfindungsgemäß ist hierzu am Endgerät, beim Provider oder dem
mit einem Endgerät bzw. einer Teilnehmeranschlussleitung verbundenen
Datenträger eine Kennung (Rufnummer-Kennung, IP-Kennung, etc.) vorgesehen.
[0012] Die kurzfristige oder längerfristige Ablage der Nachrichten im Datenspeicher
eines Endgeräts, eines Providers oder eines mit einem Endgerät
bzw. einer Teilnehmeranschlussleitung verbundenen Datenträgers kann
gemäß den nach dem Stand der Technik bekannten Maßnahmen erfolgen.
Geeignet sind generell sämtliche zur Speicherung von Daten bzw.
Nachrichten geeigneten elektronischen, magnetischen oder optischen
Speichermedien (Speicherkarten, Flash-Speicher, Magnetbänder, DAT
und Tonband, Magnetkarten, Magnetstreifen, Compact Kassetten (Datasette),
Tonband, Videoband, Festplatten (hard disk), etc.).
[0013] Aufgrund der Größe der heutigen Speichermedien und der diesbezüglichen
Herstellungskosten dürfte sich eine etwaige durch den Provider
vorzunehmende oder durch das entsprechende Endgerät oder Zusatzgerät
vorgegebene Begrenzung der Anzahl der zu speichernden
Nachrichten für den Endverbraucher zu vernachlässigen sein. In der Regel
sollte es ausreichen, die Anzahl der aufzusprechenden Sprachnachrichten
auf ca. 200 zu begrenzen. Die Anzahl der Videobotschaften könnte sich
im Gegensatz dazu sicher noch deutlich reduzieren lassen.
[0014] Ferner wäre es auch möglich, ein nach dem Stand der Technik
bekanntes Modul zur Umwandlung einer aufgesprochenen Sprach- oder
Videonachricht in eine SMS vorzusehen, wodurch sich der Speicherbedarf
noch deutlich reduzieren ließe. Dem Anrufer würde in diesem AusfühVerfahren
zur Übermittlung von gespeicherten Informationen
in einem Informations- oder Telekommunikationsnetz
- 5 -
Anmelder: Lothar Sündermann, Bahnstraße 36, 45468 Mühlheim a.d.R.
Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Achim Limbeck, In der Buch 9, 53902 Bad Münstereifel
5
10
15
20
25
30
rungsbeispiel die SMS nach seinem Anruf automatisch zugeleitet. Es wäre
hierbei nicht erforderlich, dass das Gespräch des Anrufers entgegengenommen
wird, da die Erkennung der Teilnehmerkennung, bspw. der Teilnehmerrufnummer
bereits bei Eingang des Anrufes aktiviert ist. Gleichzeitig
könnte der Anrufer auch eine „allgemeine“ Ansage erhalten, dass der
Angerufene nicht anwesend ist, dem Anrufer aber eine Textnachricht hinterlassen
hat, die dem Anrufer umgehend (per SMS an sein Handy oder
Festnetztelefon) zugesandt wird.
[0015] Die Nachrichten könnten nach dem Anruf automatisch gelöscht
werden, auf dem Speicher verbleiben oder sich auch nach einem vorgegebenen
Zeitraum, bspw. eine Woche, automatisch löschen.
[0016] Insofern wäre es auch möglich, gespeicherte Sprach- oder Videonachrichten
mehrmals zu verwenden und/oder an andere/weitere
spezifizierte Anrufer zu versenden.
[0017] Neben der Eingabe der Sprach- und/oder Videonachricht sowie
der Teilnehmerkennung könnten ferner auch weitere die Widergabe
beeinflussende Faktoren in Form von Daten hinterlegt werden.
[0018] Bspw. wäre die Eingabe vordefinierter Zeitspannen, in denen bestimmte
Nachrichten versendet werden sollen, möglich und sinnvoll, wenn
die Nachricht dem Anrufer erst zu einem vordefinierten Zeitpunkt zukommen
soll, dieser aber bereits früher anruft. So könnten auch mehrere Nachrichten
an einen Anrufer hinterlegt werden, die diesem in einem bestimmten
Zeitabstand zugeteilt werden. Gleichzeitig könnte das Versenden der
Nachrichten bzw. der Zeitraum oder die Zeitspanne des Versendens auch
mittels eines Zufallsgenerators (bspw. im Rahmen einer neuartigen gemeinschaftlichen
Vergnügungstätigkeit) erfolgen.
Verfahren zur Übermittlung von gespeicherten Informationen
in einem Informations- oder Telekommunikationsnetz
- 6 -
Anmelder: Lothar Sündermann, Bahnstraße 36, 45468 Mühlheim a.d.R.
Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Achim Limbeck, In der Buch 9, 53902 Bad Münstereifel
5
10
15
20
25
30
[0019] Die Möglichkeit der erfindungsgemäßen Nachrichtenübermittlung
birgt zahlreiche im folgenden Beispiel aufgeführte Vorteile in sich. Ein Geschäftsmann
befindet sich auf einer Geschäftsreise im Ausland und möchte
während seines Aufenthaltes nicht durch Anrufe gestört werden
und/oder kann in diesem Zeitraum keine Anrufe entgegen nehmen. Da er
vor der Abreise seine Geschäftskollegen und seine Ehefrau nicht erreichen
kann, und es ihm auch nicht ermöglicht ist, diesen Sprachnachrichten
bspw. auf einem AB zu hinterlassen, speichert er eine an die Kollegen gerichtete
Sprach- oder Videonachricht auf dem Server seines Mobilfunkoder
Festnetzproviders ab und verknüpft die Nachricht mit den Rufnummern
der Kollegen. Da der Ehefrau eine gesonderte Nachricht zukommen
soll, speichert der Geschäftsmann eine weitere Nachricht auf dem Server
ab und verknüpft diese mit der Rufnummer seiner Ehefrau. Während den
Kollegen durch den Anruf des nicht mehr erreichbaren Geschäftsmanns
durch die Rufnummer-Erkennung die geschäftliche Nachricht zugeht, erhält
die Ehefrau die an sie persönlich gerichtete Nachricht.
[0020] In einer besonders vorteilhaften Ausführung können pro Anrufer
auch mehrere Teilnehmerkennungen abgespeichert werden, so dass jeder
dieser Teilnehmerkennungen die gleiche Sprach- oder Videonachricht
zugeteilt und übermittelt wird.
[0021] Ein besonderer Vorteil ist auch darin zu sehen, dass Kurznachrichten,
die heute in der Regel mittels des gebührenpflichtigen Kurznachrichtendienstes
(Short Message Service, kurz SMS) in das Endgerät eingetippt
werden müssen, nunmehr schnell aufgesprochen werden können. Die
Kosten der Nachrichtenabfrage erfolgt für den Angerufenen und in der
Regel auch für den Anrufer aufgrund der nunmehr gängigen Flatrates -
zumindest im Festnetz - absolut kostenlos. Zudem ist die Übermittlung von
Kurznachrichten mittels SMS auf eine bestimmte Anzahl von Zeichen, nämlich
200, begrenzt, bzw. es erhöhen sich die Kosten bei der Zusendung einer
SMS mit mehr als 200 Zeichen um den Faktor 2, mit mehr als 400 ZeiVerfahren
zur Übermittlung von gespeicherten Informationen
in einem Informations- oder Telekommunikationsnetz
- 7 -
Anmelder: Lothar Sündermann, Bahnstraße 36, 45468 Mühlheim a.d.R.
Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Achim Limbeck, In der Buch 9, 53902 Bad Münstereifel
5
10
15
20
25
30
chen um den Faktor 3 usw., während eine gesprochene Nachricht durchaus
auch 1000 Zeichen umfassen könnte. Darüber hinaus sind Textnachrichten
dieser Größenordnung auch deutlich schneller und einfacher auf
ein Band oder dergleichen zu sprechen.
[0022] Die Verknüpfung der Nachricht mit dem oder den entsprechenden
Empfängern kann direkt durch eine Auswahl in der Kontaktübersicht
oder durch entsprechende Rufnummerneingabe im Endgerät oder beim
Provider erfolgen. Aufgrund der mittlerweile ausgereiften Spracherkennungstools
könnten Rufnummern auch auf dem Endgerät oder beim Provider
aufgesprochen und dort entsprechend umgewandelt werden.
Kurzbeschreibung der Erfindung
[0023] Weitere Ziele, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten des erfindungsgemäßen
Verfahrens ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
mehrerer Ausführungsbeispiele.
[0024] In einer vorteilhaften Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
werden an einem handelsüblichen Endgerät, vorzugsweise an einem
Mobiltelefon, eine oder mehrere Tasten derart mit einer (Doppel-) Funktion
belegt, die es erlaubt, eine schnelle und komfortable Eingabe bzw. Übermittlung
einer oder mehrerer Sprach- oder Videonachrichten zu ermöglichen.
So könnte in einer besonders bevorzugten Ausführung die Wahltaste
(meist grüne Taste) derart belegt sein, dass nach Auswahl eines entsprechenden
Telefonbucheintrages, also der Person, der eine Nachricht hinterlassen
werden soll, durch langes Betätigen der Wahltaste eine Eingabe
der Sprach- oder Videonachricht erfolgt, nachdem bspw. ein Signal –
ähnlich den bestehenden Systemen, z.B. beim AB, darauf hinweist, dass
eine Eingabe der Nachricht erfolgen kann.
Verfahren zur Übermittlung von gespeicherten Informationen
in einem Informations- oder Telekommunikationsnetz
- 8 -
Anmelder: Lothar Sündermann, Bahnstraße 36, 45468 Mülheim a.d.R.
Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Achim Limbeck, In der Buch 9, 53902 Bad Münstereifel
5
10
15
20
25
30
[0025] Auch wäre es denkbar, eine Auswahl von Telefoneinträgen – wie
heute beim Versenden von SMS üblich – vorzunehmen, so dass auf einfache
Weise eine Nachricht gleichzeitig an mehrere Anrufer weitergeleitet
werden kann.
[0026] Verfahrensmäßig könnte die Eingabe einer Textnachricht an einem
Mobiltelefon wie folgt ablaufen:
? Der Anwender sucht im Telefonspeicher die Rufnummer eines Kontaktes,
dem er eine Nachricht hinterlassen möchte,
? die Wahltaste – oder jede andere beliebige Taste mit einer Doppelfunktion
– wird gehalten,
? es öffnet sich ein neues Fenster mit einem Sprachmenü, in dem mehrere
zur Auswahl stehende Befehle („Nachricht aufnehmen“, „Nachricht
löschen“, „Zeitfenster für die Übertragung der Nachricht“, „in SMS umwandelt“,
„Nachricht wiedergeben“, „Nachricht senden“, etc.) verfügbar
sind,
? durch Auswahl des Befehls „Nachricht aufnehmen“ und/oder Betätigung
einer Taste wird die Aufnahme gestartet – bspw. durch durchgehendes
Betätigen der entsprechenden Taste,
? die Nachricht kann aufgesprochen und/oder mittels der im Handy verfügbaren
Videokamera gefilmt werden,
? durch Loslassen oder nochmaliges Betätigen der Taste endet die Aufnahme
der Nachricht automatisch und wird gespeichert.
[0027] Da der Mobiltelefoninhaber gewöhnlich das Mobiltelefon abschaltet,
wenn dieser nicht erreichbar ist, erfolgt die Speicherung der
Nachrichten vorzugsweise beim Provider. Möglich wäre auch eine Weiterleitung
des Anrufes an einen speziellen AB, der den Anforderungen des
erfindungsgemäßen Verfahrens genügt, oder auch an einen Drittanbieter.
Verfahren zur Übermittlung von gespeicherten Informationen
in einem Informations- oder Telekommunikationsnetz
- 9 -
Anmelder: Lothar Sündermann, Bahnstraße 36, 45468 Mühlheim a.d.R.
Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Achim Limbeck, In der Buch 9, 53902 Bad Münstereifel
5
10
15
20
25
30
[0028] Durch Auswahl des Befehls „Nachricht wiedergeben“ wird die
Nachricht nochmals abgespielt. Durch Ausführung des Befehls „Nachricht
senden“ wird die Nachricht auf dem Datenspeicher des Mobiltelefons,
dem Provider oder einem Drittanbieter abgelegt und ist gemäß den entsprechenden
Vorgaben aktiviert. In ähnlicher oder gleicher Weise könnte
die Eingabe bei einem handelsüblichen Telefon oder anderen Endgeräten
funktionieren.
[0029] Der Vorteil dieser Ausführung bei handelsüblichen Endgeräten
besteht darin, dass diese nicht umgerüstet werden müssten. Es wäre bspw.
denkbar, das Verfahren zur Übermittlung von mehreren anruferbasierten
Nachrichten mit einem Softwareupdate zu ermöglichen. Dies gilt selbstredend
nicht nur für den Mobilfunkbereich, sondern ebenfalls für handelsübliche
Telefone, ABs usw.
[0030] Das erfindungsgemäße Verfahren beschränkt sich in seiner Ausführung
nicht auf die vorstehend angegebenen bevorzugten Ausführungsformen.
Vielmehr sind eine Vielzahl von Ausgestaltungsvariationen
denkbar, welche von der dargestellten Lösung auch bei grundsätzlich
anders gearteter Ausführung Gebrauch machen.
Verfahren zur Übermittlung von gespeicherten Informationen
in einem Informations- oder Telekommunikationsnetz
- 10 -
Anmelder: Lothar Sündermann, Bahnstraße 36, 45468 Mühlheim a.d.R.
Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Achim Limbeck, In der Buch 9, 53902 Bad Münstereifel
5
10
15
20
25
30
ANSPRÜCHE
1. Verfahren zur Übermittlung von gespeicherten Informationen, insbesondere
von Sprach- und/oder Videonachrichten zwischen Endgeräten
sowie zwischen Providern und Endgeräten in einem Informations-
oder Telekommunikationsnetz, wobei die Nachrichten
nach Eingang eines Anrufs beim Empfängerendgerät oder beim
Provider übermittelt werden und die Übermittlung der gespeicherten
Nachrichten an den anrufenden Teilnehmer bei Nichterreichbarkeit
des angerufenen Teilnehmers erfolgt,
dadurch gekennzeichnet,
dass im Datenspeicher eines Endgeräts, eines Providers oder eines
mit einem Endgerät bzw. einer Teilnehmeranschlussleitung verbundenen
Datenträgers anruferbasierte Informationen in Form von
Sprach- und/oder Videonachrichten abgelegt werden können, die
mittels einer Verknüpfung mit zumindest einer Teilnehmerkennung in
Abhängigkeit der anrufenden Teilnehmerkennung an den oder die
jeweiligen anrufenden Teilnehmer übertragen werden, wobei am
Endgerät, beim Provider oder einem mit einem Endgerät bzw. einer
Teilnehmeranschlussleitung verbundenen Datenträger eine Kennung
vorgesehen ist.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass ein Modul zur Umwandlung einer aufgesprochenen Sprachoder
Videonachricht in eine SMS vorgesehen ist.
3. Verfahren nach den Ansprüchen 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Versenden der Nachrichten mittels eines Zufallsgenerators
erfolgt.
Verfahren zur Übermittlung von gespeicherten Informationen
in einem Informations- oder Telekommunikationsnetz
- 11 -
Anmelder: Lothar Sündermann, Bahnstraße 36, 45468 Mühlheim a.d.R.
Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Achim Limbeck, In der Buch 9, 53902 Bad Münstereifel
5
10
15
20
25
30
4. Verfahren nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass neben der Eingabe der Sprach- und/oder Videonachricht sowie
der Anruferrufnummer weitere die Widergabe beeinflussende
Faktoren in Form von Daten hinterlegt werden.
5. Verfahren nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass ein oder mehrere Nachrichten an einen oder mehrere Anrufer
hinterlegt werden, die diesem/diesen in einem bestimmten Zeitfenster
oder einem vordefinierten Zeitabstand zugeteilt werden.
6. Verfahren nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass pro Anrufer mehrere Teilnehmerkennungen abgespeichert
werden, so dass jeder dieser Teilnehmerkennungen die gleiche
Sprach- oder Videonachricht zugeteilt und übermittelt wird.
7. Endgerät zur Übermittlung von gespeicherten Informationen, insbesondere
von Sprach- und/oder Videonachrichten zwischen Endgeräten
nach einem oder mehreren der vorangegangenen Verfahrensansprüche.
8. Endgerät nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass an einem handelsüblichen Endgerät eine oder mehrere Tasten
mit einer Doppelfunktion belegt sind, die es erlaubt, eine schnelle
und komfortable Eingabe bzw. Übermittlung einer oder mehrerer
Sprach- oder Videonachrichten zu ermöglichen.
Verfahren zur Übermittlung von gespeicherten Informationen
in einem Informations- oder Telekommunikationsnetz
- 12 -
Anmelder: Lothar Sündermann, Bahnstraße 36, 45468 Mülheim a.d.R.
Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Achim Limbeck, In der Buch 9, 53902 Bad Münstereifel
5
10
15
20
25
30
ZUSAMMENFASSUNG
Verfahren zur Übermittlung von gespeicherten Informationen, insbesondere
von Sprach- und/oder Videonachrichten zwischen Endgeräten sowie
zwischen Providern und Endgeräten in einem Informations- oder Telekommunikationsnetz,
wobei die Nachrichten nach Eingang eines Anrufs
beim Empfängerendgerät oder beim Provider übermittelt werden und die
Übermittlung der gespeicherten Nachrichten an den Anrufer bei Nichterreichbarkeit
des Angerufenen erfolgt, das dadurch gekennzeichnet ist,
dass im Datenspeicher eines Endgeräts, eines Providers oder eines mit einem
Endgerät bzw. einer Teilnehmeranschlussleitung verbundenen Datenträgers
anruferbasierte Informationen in Form von Sprach- und/oder Videonachrichten
abgelegt werden können, die mittels einer Verknüpfung
mit zumindest einer Teilnehmerkennung in Abhängigkeit der anrufenden
Teilnehmerkennung an den oder die jeweiligen Anrufer übertragen werden,
wobei am Endgerät, beim Provider oder einem mit einem Endgerät
bzw. einer Teilnehmeranschlussleitung verbundenen Datenträger eine
Kennung vorgesehen ist.

falls ihrerseites interesse bestehen sollte,wäre ich um ein entsprechendes feedback sehr dankbar..ansprechpartner in dieser sache ist patentanwalt,dr.achim limbeck...dieser wird mich auch in allen fragen und verhandlungen bei evtl.interesse vertreten..

in diesem sinne übersende ich hochachtungsvolle grüsse und verbleibe..freundlichst...
lothar sündermann...erfinder dieser neuen funktion.

EINGESTELLT VON LOTHAR SÜNDERMANN UM 11:16
LABELS: HANDY, MAILBOX, MOBILBOX, TELEFON
0 KOMMENTARE:

KOMMENTAR VERÖFFENTLICHEN

Startseite
Abonnieren Kommentare zum Post (Atom)
LESER

BLOG-ARCHIV

? 2010 (1)
? März (1)
handymanager.die neue erfindung
ÜBER MICH

LOTHAR SÜNDERMANN
MEIN PROFIL VOLLSTÄNDIG ANZEIGEN

01.04.2010: | | |