Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern - eine Herausforderung für die Unternehmen

Der Bundestag hatte es am 4.3.2010 auf der Tagesordnung und der Koalitionsvertrag enthält entsprechende Vereinbarungen zur Umsetzung. Auch die Gewerkschaften fordern mit Nachdruck die Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern in den Betrieben umzusetzen. Hieraus ergeben sich vielfältige Herausforderung für die Unternehmen.
Auch wenn die erwartete Prozessflut zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesatz (AGG) sich bisher noch in Grenzen hält, mehr als etwaige Schadensersatzzahlungen wiegt ein Imageschaden, wenn ein vermeintlicher Diskriminierungsfall durch die Medien geht uns nachteilige Folgen auf Kunden- und Lieferantenbeziehungen hat. Auch die EU legt jetzt nach, neue verschärfende Regelungen sind hier in der Diskussion. Die Gerichte beschäftigen sich u.a. mit den Fragen der Beweisführung durch Statistiken insbesondere bei Fragen der Gruppendiskriminierungen. Insbesondere die Gehaltsdifferenz bei der Bezahlung von Frauen wird derzeit hier zum Thema gemacht. Grund genug sich jetzt auf die kommenden Herausforderungen vorzubereiten und die vorhandenen Kenntnisse aufzufrischen und zu vertiefen. Insbesondere Mitglieder einer betrieblichen Beschwerdestelle, Geschäftsführer und Personalleiter, die sich mit der Ausgestaltung der betrieblichen Beschwerdestelle beschäftigen sollten die aktuelle Rechtsprechung kennen und Ihre Erfahrungen mit anderen Unternehmen und Behörden austauschen. Hierzu bietet die Beratungsfirma PERSONALextern Spezialseminare zum Thema „Die Betriebliche Beschwerdestelle in der Praxis“ an. Die Unternehmen sollten für die entsprechenden MitarbeiterInnen jetzt für die nächsten Termine am 04.5.2010 in München und am 10.6.2010 in Hannover Seminarplätze reservieren lassen.

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Karl-Heinz Heuer
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