Tourismuswirtschaft begrüßt Nachtflug-Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht

Kritik der hessischen Opposition konterkariert Flughafenkonzept

Berlin, 16. Dezember 2009 – Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) begrüßt, dass die hessische Landesregierung vor dem Bundesverwaltungsgericht ein Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen überprüfen lassen will. Der hessische Wirt-schaftsminister Dieter Posch (FDP) hatte am heutigen Mittwoch bekannt gegeben, dass das Land Hessen Revision gegen ein Nachtflug-Urteil des hessischen Verwaltungsge-richtshofs (VGH) einlegen wird. Der VGH hatte im August den Ausbau des Flughafens in Frankfurt gebilligt, dabei den Spielraum für Flüge zwischen 23 und 5 Uhr aber „annähernd null“ eingestuft. Ohne die Revision würde das Urteil Anfang Januar rechtskräftig.

„Der größte deutsche Flughafen und eines der bedeutendsten internationalen Drehkreuze braucht Nachtflüge, um international wettbewerbsfähig zu bleiben“, erklärte BTW-Präsident Klaus Laepple. Das habe neben der jetzigen Bundesregierung in ihrem Koaliti-onsvertrag auch bereits die schwarz-rote Bundesregierung im Mai in ihrem Flughafenkon-zept betont. Das mangelnde Verständnis der hessischen SPD für die Notwendigkeit von Nachtflügen in Frankfurt sei daher nicht nachvollziehbar. Der Fraktionsvorsitzende Thors-ten Schäfer-Gümbel hatte der Landesregierung vorgeworfen, mit der Revision den Bruch eines zentralen Versprechens an die Region zu planen. Die Kritik konterkariert nach An-sicht des BTW wesentliche Passagen des im Mai von SPD-Vertretern wie Wolfgang Tie-fensee und Sigmar Gabriel mitverabschiedeten Flughafenkonzepts. Auf Grund des inten-siven internationalen Wettbewerbs im Luftverkehr sei die bestehende Möglichkeit, Flug-bewegungen auch nachts durchführen zu können, ein wichtiger Wettbewerbsfaktor für die deutsche Luftverkehrsbranche, heißt es in dem Papier. „Dass die hessische SPD im Wi-derspruch zur Bundes-SPD diese Grundlage gerade dem größten deutschen Flughafen vorenthalten will, ist völlig unverständlich“, so Laepple.

Der Wirtschafts- und Tourismusstandort Deutschland dürfe nicht durch eine unnötige Ver-lagerung des Flugverkehrs auf ausländische Flughäfen mit Nachtflugerlaubnis geschwächt werden. Die Tourismuswirtschaft sehe deshalb der Revision mit Zuversicht entgegen und hoffe auf eine ausgewogene Entscheidung im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit des deut-schen Luftverkehrs.

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