Reform des SGB II: Welche Möglichkeiten der Trägerschaft es gibt und wie sie umsetzbar sind
Pressetext verfasst von INFOsysKommunal am Mo, 2009-12-14 10:20.Limbach, den 14.12.09. Gespannt blicken Leistungsempfänger und Mitarbeiter von Sozialämtern und Jobcentern in Deutschland nach Berlin, wo sich heute und morgen zahlreiche Sozialdezernenten und Minister treffen werden. Das Thema des Treffens ist die zukünftige Neuordnung im SGB II. Viele Sozialdezernenten in Deutschland sprechen sich für eine Ausweitung der Option aus, andere sind sich unsicher. Mehr Klarheit soll die offizielle Veröffentlichung des Eckpunktepapiers des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales drei Tage später, am 18. Dezember, bringen.
Wohin die Reise geht, ist bislang unklar. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte getrennte Trägerschaft stößt vielerorts auf Widerstand. Die Ausweitung der Option auf alle Kommunen, die Trennung von Leistungen und Dienstleistungen oder die getrennte Aufgabenwahrnehmung sind mögliche Wege in die Reform des SGB II, wie sie das Bundesverfassungsgericht 2007 angemahnt hat.
Grafisch dargestellt gibt es folgende Möglichkeiten (siehe Bild auf unserer Homepage, News vom 14.12.09) für Kommunen, die bislang weder optiert haben, noch bereits heute die Trennung der Trägerschaft umsetzen:
Der Regelfall, laut Koalitionsvertrag, ist die getrennte Trägerschaft. Dabei zahlt die Bundesagentur für Arbeit die Regelsätze des SGB II und kümmert sich um die Vermittlung von Arbeitslosen, während die Kommunen die Kosten der Unterkunft und einmalige Leistungen verwalten und auszahlen. Diesen Weg, mit dem Zusatz, dass sowohl BA, als auch Kommune, unter einem Dach arbeiten sollen, sieht auch Ministerin von der Leyen als Standard an.
Was noch vor wenigen Monaten als „Berliner Weg“ im Gespräch war, ist im Bild als der zweite Balken dargestellt. Sollte die Optionskommune frei gegeben werden, können Kommunen entscheiden, alle Leistungen des SGB II und die Arbeitslosenvermittlung zu übernehmen. Insbesondere das Thema Mischfälle (SGB II und andere Leistungen, z. B. nach SGB XII) wäre damit praktisch gelöst.
Selbst wenn die zahlreichen Kommunen, die sich für diesen Weg aussprechen, mit ihrer Argumentation Erfolg haben, so ist es dennoch unwahrscheinlich, dass alle Leistungen in der Kürze der verbleibenden Zeit übernommen werden können.
Den wahrscheinlich sinnvollsten Weg zur Erreichung des Ziels ist in der Grafik als drittes zu sehen: Die Kommunen können damit die Leistungen und ggf. die Vermittlungs-Dienstleistung nach und nach übernehmen. Begonnen wird dabei hinsichtlich der Verfassungskonformität mit getrennter Trägerschaft zu Jahresbeginn 2011. Das darauffolgende Jahr kann genutzt werden, die entsprechende Infrastruktur, Sachbearbeiterzahl und Datenkonsistenz sicher zu stellen, um dann zu einem späteren Zeitpunkt die Regelleistungen zu übernehmen. Das so genannte „Bayrische Modell“ oder „Südländische Modell“ trennt hierbei noch zwischen Leistungsverwaltung und –auszahlung und der Vermittlung von Arbeitslosen. Zweitere könnte, nach diesem Modell, weiterhin bei der Bundesagentur verbleiben.
Grundsätzlich sind derzeit noch alle Modelle möglich. Wir weisen jedoch auf zwei wichtige Punkte hin:
1) Dass eine Kommune zum 1.1.2011 direkt optieren kann (inklusive der Vermittlungsleistungen) ist aus unserer Sicht unwahrscheinlich. Die dazu nötigen Gesetzesänderung, ganz abgesehen von Schulungen, Personal und Software kann kaum innerhalb eines Jahres beschafft und in den Echtbetrieb genommen werden. Wir halten eine Übergangsphase, bedingt durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil, für unverzichtbar. Diese zusätzliche Zeit kann genutzt werden, einen reibungslosen Übergang in die Option zu vollziehen.
2) Das von der Bundesagentur unterbreitete Angebot der Nutzung von A2LL in der getrennten Trägerschaft stellt, in unseren Augen, eine Zementierung dieser dar. Die ausführliche Begründung hierfür haben wir in Form eines Argumentationspapiers zusammen gefasst, das Sie auf unserer Homepage zum Download finden (Banner „SGB II Lösungen“ links, Punkt 3 auf der folgenden Seite). Zudem ist diese Lösung noch nicht fertig gestellt, und schon alleine deshalb unsicher. Welche Folgen die Prognose der Bundesagentur im Bereich der Software hat, wurde bereits einmal 2005 deutlich. Auch damals war die Aussage, dass es funktionieren würde, rückblickend falsch.
Aufgrund dessen empfehlen wir den Einsatz bewährter und flexibler Softwarelösungen. Care4, das bundesweit in Sozialämtern im Einsatz ist, ist für alle Modelle perfekt geeignet. Die Flexibilität des Programms erlaubt es, sowohl die getrennte Aufgabenwahrnehmung, in der es bereits seit langem im Echtbetrieb ist, problemlos umzusetzen. Ebenso problemlos ist die Auszahlung aller Leistungen des SGB II. Zudem ermöglicht es die Personen-Leistungsstruktur auf einfachste Art und Weise, eine Übergangslösung, wie sie oben beschrieben ist, umzusetzen. Sie gewähren einfach zum jeweiligen Stichdatum eine neue Leistung. Ein Video auf der Sonderseite „SGB II Lösungen“ auf unserer Homepage zeigt Ihnen, wie einfach dies umzusetzen ist.
Ein weiterer Vorteil einer dezentralen Lösung ist die schnelle und problemlose Anpassung des Programms an eigene (u. U. regionale) Bedürfnisse. So können Kommunen Einfluss auf die Ausgestaltung ihrer Software nehmen, während dies bei einer zentralisierten Lösung wie A2LL unmöglich (und auch im Entwurf des Eckpunktepapiers ausgeschlossen) ist. Mischfälle mit verschiedenen Leistungsarten, doppelte Datenerfassung an verschiedenen Stellen und Controlling sind ebenfalls Argumente, die für bewährte Lösungen abseits von A2LL sprechen. Alle Argumente finden Sie in dem Argumentationspapier auf unserer Homepage, oder gerne auf Anfrage per Post, Telefon oder E-Mail. Wir unterstützen Sie beim Wandel!