Aufbau eines Risikomanagementsystems für kleine und mittelständische Unternehmen mit Projektleistungstätigkeit

Die steigenden Insolvenzzahlen in Verbindung mit einem immer schnelllebigeren Wettbewerb sowie das Eintreten einiger spektakulärer Unternehmenszusammenbrüche bzw. ernsthafter Krisen Mitte der 90er Jahre haben das Themengebiet Risikomanagement in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit und des Gesetzgebers gerückt. Dies ist hauptsächlich auf die Tatsache zurückzuführen, dass einer der lokalisierten Gründe für die steigenden Insolvenzzahlen ein mangelhaftes bzw. fehlendes Risikomanagement ist.
In diesem Kontext zeigt sich, dass der eigentlich vorauszusetzende zielgerichtete Umgang mit vorhandenen bzw. potentiellen Risiken in vielen Unternehmen sträflich vernachlässigt worden ist. Vor dem Hintergrund, insbesondere der spektakulären Krisen und Insolvenzen, sah sich der Gesetzgeber schließlich veranlasst, den Vorstand von Aktiengesellschaften zu einer ausreichenden Risikovorsorge zu verpflichten. Dies geschah im Mai 1998 durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG). Obwohl dieses Gesetz vornehmlich für Aktiengesellschaften konzipiert ist, beinhaltet es auch eine Ausstrahlwirkung auf andere Gesellschaftsformen (z.B. GmbH). Im Nachhinein betrachtet hat erst die Verabschiedung dieses Gesetzes zu einem Umdenkprozess in vielen Unternehmen geführt, was sich durch die verstärkte Wahrnehmung der Notwendigkeit eines Risikomanagements äußert.

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Über Erhard Coch

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Erhard Coch ist Autor verschiedener Bücher und Essays.