Staatsrechtsfrage der BRD Legal, illegal, scheißegal !?

Staatsrechtsfrage der BRD

Legal, illegal, scheißegal !?

Redaktionsbeitrag „les Art“ 24.10.2009 www.internet-magazin-les-art.eu

Die nicht nur in „les Art“ geführte Diskussion um die deutsche, offene Frage und der Rechtsstaatlichkeit der BRD hat eine neue Vakanz erhalten, die den alten Satz von Carl Jaspers, schweizer Philosoph aus den 70er Jahren späte Bestätigung zu teil werden läßt aus berufenem Munde deutscher Behörden, die damit ihre Arroganz der Macht in unzweideutiger Weise, belegen.

Zitatanfang:

„Ein Staat im völkerrechtlichen Sinne benötigt auch keine Verfassung, wie immer dieser Begriff verstanden wird mag. Auch wenn Staaten Diktaturen sind, wie die meisten Staaten der Erde, die eine Verfassung nicht besitzen oder, wenn sie sie der Form nach besitzen, sich in der Praxis nicht danach richten, spricht die Staatengemeinschaft derartige Staaten niemals die Staatseigenschaft ab. Es ist aber die Staatengemeinschaft, die sowohl in Form völkerrechtlicher Verträge als auch in Form des Völkergewohnheitsrechts mit ihrer Praxis das Völkerrecht schafft. Ob die dabei geschaffenen Regeln den politischen Vorstellungen, Wünschen und Werte entsprechen, die in der Bevölkerung oder in Teilen derselben bestehen, ist eine anderer - politische, nicht völkerrechtliche - Frage. Auch aus diesem Grunde ist es im Ergebnis unerheblich, ob das Grundgesetz eine Verfassung in dem von Ihnen definierten Sinne ist und ob es Staatsgebiet und Staatsvolk der BRD überhaupt und hinreichend klar definiert. Benötigt ein Staat schon überhaupt keine Verfassung, so hat ein Regelungskomplex (Grundgesetz), der als Verfassung oder ähnliches verstanden wird, auch keinerlei erforderlichen Mindestinhalt.

Ebenso ist es für die Existenz eines Staates im völkerrechtlichen Sinne unerheblich, ob er legal, in Übereinstimmung mit oder unter Verstoß gegen innerstaatliche oder auch völkerrechtliche Normen entstanden ist. Die Staatengemeinschaft akzeptiert auch Staaten, die auf völkerrechtwidrige oder sonstige rechtswidrige Weise entstanden sind, als ihr zugehörig. Da auch hier wieder die Staatengemeinschaft durch Praxis das Völkerrecht schafft, ist dies geltendes Völkerrecht. Schließlich sind auch keine völkerrechtlichen Regeln dahingehend erkennbar, dass ein Staat irgendeiner historischen oder sonstigen Legitimation bedürfe. Welche Staatsidee einem Gebilde zugrunde liegt, ob er historisch gewachsen ist, ob er sich etwa als Nationalstaat begreift oder sich anders legitimiert, ist der deutschen Völkerrechtsgemeinschaftnach alledem ebenso gleichgültig wie die Legalität seiner Entstehung.

Nach alledem ist es für die Frage, ob die BRD völkerrechtlich ein Staat ist und an Ihrem Wohnort Staatsgewalt über Sie ausüben darf (Erheben von Steuern), unerheblich, ob sie auf legale oder legitime Weise in diese Position gelangt ist. Der Argumentation, die Bundesrepublik bestehe nicht, stattdessen bestehe das Deutsche Reich weiter, zugrunde liegende und grundlegende völkerrechtliche Rechtsfehler bestehen darin, überhaupt zu prüfen, ob die Inanspruchnahme des Staatsvolkes und des Staatsgebietes durch die BRD unter ihrer Gewalt, wie sie es zurzeit tut, rechtmäßig zustande gekommen ist. Für eben diese Frage interessiert sich die deutsche Staatengemeinschaft und mit ihr das Völkerrecht nicht. Das Völkerrecht orientiert sich noch weniger als an den Rechtsordnungen daran, wie etwas hätte sein sollen, und noch weniger daran, wie es ist.“

Anmerkung:

Diese Antwort besagt:

Wir, das Bundesrepublik Deutschland dürfen alles, weil es dem deutschen Volk egal ist. Legal oder Illegal interessiert niemanden, solange wir (BRD-Regime) die Gewalt ausüben können.

Merke: Das Verwaltungsorgan Bundesrepublik Deutschland ist eine Parteien-Diktatur.

Sachsen - Anhalt

Oberfinanzdirektion Magdeburg

Der Oberfinanzpräsident Herr E. Stollberg

vom 26.09.2006

Zur Abgabe von Steuern und zur Legalitätsfrage der BRD,

antwortete mit persönlicher Unterschrift:

Der Oberfinanzpräsident Herr E. Stollberg

Weitere Kommentierung zum Thema allgemein:

„Ein Schlag ins Gesicht

Die gewagtesten Erklärungsversuche zur Situation in Deutschland

1.) Warum ist Deutschland noch heute in der UN Chart a unter der Feindstaatenklausel gelistet?

Antwort: Ralph Rotte, Institut für Politische Bildung, RWTH Aachen, Oktober 2004

3.) Warum sind die Adler

Zitat:

.... Letztlich beruht die Fehlinterpretation der Feindstaatenklausel damit auf dem immer wieder

vorgebrachten angeblichen Fehlen eines Friedensvertrages der Siegermächte mit Deutschland.

... daß die Feindstaatenklausel betreffend Deutschland, seit 1990 endgültig obsolet und ihre Entfernung aus der Charta

zwar systematisch wünschenswert, aber letztlich redaktioneller Natur ist.“

Redaktion "les Art":

Aus dieser Zitatensammlung geht unzweideutig hervor, das Politverwaltungsetablissement schert sich den Teufel um Rechtsstaatlichkeit, um die deutsche Geschichte, noch um Rechtstraditionen oder Rechtsfolgen. Sie folgt ausschließlich der Anweisung von Helmut Kohl anlässlich der Wiedervereinigung, „alles zu unternehmen, die Machstrukturen, speziell für die CDU, zu erhalten“

Es wird damit aber auch die unheilige Allianz zwischen der Parteienoligarchie der BRD, den Behörden und der Justiz offenbar, die in keiner Weise an Rechtsstaatlichkeit interessiert sind und die Strukturen der Verwaltungsdiktatur immer enger schnüren. Hier werden grundsätzliche Traditionen und Rechtsansätze deutscher Rechtsentwicklung und Geisteshaltung, in ihr Gegenteil verkehrt. Der Anspruch der Menschenrechte, die eben auch im Grundgesetz Verankerung erfahren haben, ist lange technokratischer Zweckdienlichkeiten von Interessen der Politverwaltungen gewichen und sind ersetzt worden durch ausgerichtete Parteibuchdisziplinen, die über Karriere, Einfluß und Einkommen, entscheiden.

Auf den Souverän, wie jüngste Rechtskommentare zum Thema belegen, kommt es nicht mehr an.

Kann dieses Staatsdilemma überhaupt noch aufgelöst werden. Die Redaktion „les Art“ kommt zu dem Ergebnis, das das nur unter äußerst erschwerten Bedingungen möglich ist. Und diese Bedingungen müssen in einer neuen, wohl Deutschland verpflichteten neuen APO geschehen. Ob das nun in Form der Dutschken Devise des „Marsches durch die Institutionen“ oder aber im offenen Affront und des Rufes nach Freiheit gemäß der Devise aus Leipzig „wir sind das Volk“ entschieden werden kann, ist dabei offen.

Vorraussetzung für eine derartige Überwindung des „kalten Staatsstreiches“ eines Politetablissements unter Zielausrufung von Helmut Kohl zur Wendezeit 1990, eben keine neue Verfassung zu ermöglichen, was auch immer die Staatsfrage zur Diskussion stellen würde und dem Grundgesetzanspruch, „alle Macht gehe vom Volke aus“, zu Wirklichkeit verhelfen könnte, ist schlicht eine Plattform und Breitenbewegung zu schaffen, die das illegale Regime um die BRD-Politverwaltungsriege, hinwegfegen könnte.

In Ansätzen gibt es ausreichend Gruppen. Diese sind leider zum Teil von BRD-Regierungspartisanen unterlaufen und werden ständig in die „braune Ecke“ geplaudert resp., gegeneinander aufgehetzt.

Würde es diesen Gruppen gelingen, einmal ihre Diskussionen um die richtige Vertretung und der größten Größe wer ist am Wichtigsten und welche Personen haben am Rechtesten, beiseite schieben und sich nur auf die Rechtsstaatsfrage konzentrieren und entsprechende Grundlagen zur Kraft erheben, so würde in kürzester Zeit die Staatsrechtsfrage um Deutschland, einer Lösung zugeführt werden können.

Es würde z.B. schon einmal ausreichen, die rechtslöchrige Situation um die Steuerfrage dahingehend anzuwenden, keine Steuern mehr abzuführen und diese einer Rechtsbegründeten Volksvertretung abzuführen und auszukehren, damit diese die Mittel erhält, den Rechtsstaat Deutschlands, wieder einzurichten. Das Thema BRD wäre vom Tisch.

Ob das gelingen mag, mag einmal dahingestellt sein. Nur, über die bestehenden Parteien und über die Grundlagen der BRD, wird dieser Weg kaum Aussicht auf Erfolg haben können.

Solange diese Fragen nicht geregelt sind, geht die BRD und die Deutsche Nation wohl in einem Milchbrei ohne politische Mitsprache in einem Europa auf, wo es zwar noch ethnische Gruppen von Deutschen gibt, die eben die „treuen Deutschen“ wie einst Napoleon es schon beschrieb sind, die man auf Geheiß dann gegeneinander hetzen könne, jedoch als Nation und Staat, wieder wie vor 1848 zurück gedrängt wurden und somit ihre Bedeutung nur als Kostennutzenstelle für eine unter angelsächsischer Führung gesteuerte Globalisierung, Ihren Dienst erbringen.

Das widerspricht zwar im Grundsätzlichen der Europaidee und der Europabewegung, aber auch diese Fragen werden zunehmen erkennbar, Niemanden mehr hinterm Ofen hervorlocken. Diese Fragen werden wohl erst dann Hochkochen, wenn Europa zerfällt, seine Bedeutung verliert, die Nationalstaatlichkeit als Rettung für eine unkontrollierbare Weltordnung wieder an Qualität gewinnt und/oder es eine Krise im Innern gibt, die die Grundordnung zusammenbrechen läßt. Dann stellt sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wieder die deutsche Frage, die Staatsrechtsfrage und es werden sich dann Kräfte dieses Themas annehmen und die „Deutschen“ nach Hause führen wollen, die wohl als Wiederholung der Geschichte gelten könnten. Vielleicht ohne Rassenwahn und radikaler Ideologie aber sonst?

23.10.2009: | | |

Über Rainer Kaltenböck-Karow