Dekubitus als Pflegefehler

In der vorliegenden Arbeit wird anhand einer Untersuchung pflegerischer und juristischer Literatur dargelegt, inwieweit man Dekubiti als Pflegefehler bezeichnen kann. Es wird nach rechtlichen Gesichtspunkten und unter Bezugnahme auf Gerichtsurteile eruiert, in welchen Anteilen Pflegekräfte und Ärzte für die Dekubitusprophylaxe zuständig sind, wie sich straf- und zivilrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen ergeben und ob man Auswirkungen der Rechtsprechung auf pflegerische Verantwortungsbereiche feststellen kann.
Abschließend werden Möglichkeiten der gesetzlichen Verankerung von Pflegeberufen als anerkannte Profession in Hinblick auf ihre Zuständigkeitsbereiche diskutiert. Es zeigt sich, dass selbst bei einem verhältnismäßig greifbaren pflegerischen Problem wie der Dekubitusprophylaxe keine Rechtsklarheit hinsichtlich der Zuständigkeiten existiert und zwischen theoretisch geforderter und tatsächlich gelebter Verantwortungsverteilung von Pflegekräften und Ärzten ein erhebliche Diskrepanz besteht.
Angesichts der Rechtslage ergeben sich derzeitige Lösungsansätze für eine wirkungsvolle Verhinderung von Dekubiti weniger aus der Gesetzgebung als aus organisationsinternen und berufspolitischen Schritten auf der Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Dekubitusprophylaxe.

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Dekubitus als Pflegefehler

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Über Erhard Coch

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Erhard Coch ist Autor verschiedener Bücher und Essays.