Nachtflugbekenntnis gilt auch für Frankfurt

Bundesregierung muss Inhalte ihres Flughafenkonzeptes Ernst nehmen

Berlin, 11. September 2009 – Regionale politische Interessen in der Rhein-Main-Region dürfen das Bekenntnis der Bundesregierung zum Nachtflug nach Ansicht des Bundes-verbandes der Deutschen Tourismuswirtschaft nicht in Frage stellen. „Die Regierungs-mitglieder müssen dringend beweisen, dass ihr Flughafenkonzept nicht bloß ein reines Lippenbekenntnis war“, forderte BTW-Präsident Klaus Laepple am heutigen Freitag. Dass die Kabinettsmitglieder bisher scheinbar unbeteiligt zusehen, wie die nächtlichen Flüge am Frankfurter Flughafen auch von der Politik in Frage gestellt werden, sei ein Zeichen, dass das Konzept von seinen Unterzeichnern bisher nicht sonderlich Ernst genommen werde.

In ihrem im Mai verabschiedeten Flughafenkonzept hatte die Bundesregierung die Not-wendigkeit von Nachtflügen in Deutschland anerkannt. Auf Grund des intensiven inter-nationalen Wettbewerbs im Luftverkehr sei die bestehende Möglichkeit, Flugbewegun-gen auch nachts durchführen zu können, ein wichtiger Wettbewerbsfaktor für die deut-sche Luftverkehrsbranche, heißt es in dem Papier der CDU-SPD-Regierung. Änderun-gen an diesem europaweit praktizierten Verfahren seien nur im Gesamtkontext des in-ternationalen Tourismus umsetzbar und müssten wettbewerbsneutral ausgestaltet sein, damit in Deutschland beheimatete Luftverkehrsunternehmen langfristig als Wettbewer-ber in diesem Verkehrssegment bestehen können. Damit teilt die Regierung wesentliche Argumente der Tourismuswirtschaft.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte jedoch im August entschieden, dass der Frankfurter Flughafen zwar weiter ausgebaut werden darf, die Zahl der vom Hessi-schen Wirtschaftsministerium erlaubten 17 Nachtflüge aber reduziert werden müsse. Aus Sicht der Tourismuswirtschaft war allerdings schon diese Zahl äußerst eng bemes-sen. Deshalb hält der BTW eine Revision zum aktuellen Urteil für dringend geboten. Die rheinland-pfälzische Landesregierung sowie einige Fraktionen im Mainzer und Wiesba-dener Landtag forderten die hessische Landesregierung hingegen einhellig auf, auf die Revision zu verzichten. Ministerpräsident Kurt Beck forderte, das Urteil zu akzeptieren und Nachtflüge gegebenenfalls nach Hahn zu verlegen.

Laepple: „Hier ist es nun eindeutig an der Bundespolitik, ihrem Bekenntnis Nachdruck zu verleihen und sich klar zu positionieren. Eine Revision in Sachen Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen muss im Sinne der Bundesregierung sein, denn ein Nachtflugver-bot an einem der wichtigsten Flughäfen der Welt hätte verheerende Folgen für den Wirt-schaftsstandort Deutschland.“ Um Urteile wie das des VGH künftig zu vermeiden, müss-ten zudem die gesetzlichen Grundlagen endlich dahingehend klargestellt werden, dass Nachtflüge auch künftig erlaubt bleiben. „Nur wenn die Bundesregierung sich genau dafür stark macht, kann sie beweisen, dass sie tatsächlich hinter den schönen Worten ihres Flughafenkonzeptes steht.“

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