Mediation statt Eskalation - Eine alternative Lösung zur außergerichtlichen Einigung im technischen Umfeld.

Im Fremdwörterbuch mit dem Begriff „Vermittlung“ übersetzt, greift die Mediation als Methode, eine freiwillige und konstruktive Beilegung von Streitigkeiten zwischen zwei Parteien herbeizuführen und somit kostspielige und langwierige Gerichtsverfahren noch vor einer Eskalation zu vermeiden.

Mediation - in deutschen Unternehmen und Haushalten eher unbekannt, in den USA und Australien ein seit vielen Jahren etabliertes und praktiziertes Mittel zur schnellen und kostengünstigen Konfliktlösung.

Als Klassiker der Mediation nennt Herr Patrick Metzner von Metzner & Striepling - Gesellschaft für Mediation, Konflikt- und Verhandlungsmanagement - in seiner Ausführung „Geschichte der Mediation“ den Vertrag von Camp David. Ein Meilenstein im politischen Normalisierungsprozess zwischen Israel und Ägypten, vermittelt durch den damaligen US-Präsidenten Jimmy Carter und resultierend im Israelisch-ägyptischen Friedensvertrag vom März 1979.

Wenn auch aktuelle wirtschaftliche wie auch private Konflikte nicht gleichbedeutend mit einer politischen Konfrontation zweier sich im Kriegsrecht befindlichen Staaten stehen mögen, so stellt doch die außergerichtliche Einigung den geeigneteren Weg zur Klärung komplexer technologischer und wirtschaftlicher Sachverhalte dar, denn nicht selten sind juristische Verfahren auf ähnlichem Weg von Sachverständigen, Gutachten und der verständlichen Darlegung von Tatsachen vor den beteiligten Juristen abhängig. Kann der Mediator in seiner Person als Sachverständiger bereits außerhalb des Gerichtes eine klärende Einigung herbeiführen, spart dies Gerichts- und Anwaltskosten, führt eine klare technische Aussage über den Streitpunkt herbei, vermeidet ungewollte negative Publizität, dient der Wahrung von Firmengeheimnissen und reduziert den notwendigen Zeitaufwand häufig um ein Vielfaches gegenüber dem Gerichtsweg.

Die grundlegende Aufgabe eines Mediators, bei welchem es sich um eine neutrale dritte Person ohne eigene Entscheidungsbefugnis handelt, besteht in der Vermittlung zwischen zwei Parteien mit dem konkreten Ziel einer einvernehmlichen und verbindlichen Einigung zu einem strittigen Sachverhalt. Eine weitere Aufgabe für die vermittelnde Person in einer Mediation besteht im Aufzeigen verdeckter Hintergründe und Bedürfnisse sowie Ihrer Auswirkung auf die Konfliktsituation.

Speziell in Situationen der juristischen Einigkeit, jedoch mit unterschiedlichen Ansichten zu technischen Problemen und deren Auswirkungen empfiehlt es sich, einen technischen Fachmann bzw. Sachverständigen mit der Mediation zu betrauen, wodurch eine klare fachliche Beurteilung erzielt werden kann.

Einer strukturierten Methodik folgend, gestaltet sich eine technische Mediation vielfach durch fünf klar voneinander getrennte Abschnitte.

Hierbei werden zu Beginn die formaljuristischen Sachverhalte zusammengetragen, wodurch eine klare Basis in Bezug auf vertragliche Vereinbarungen, Abnahmebedingungen, Liefertermine, Vertragsstrafen etc. geschaffen wird.

Mit der Feststellung der technischen Situation werden sowohl die IST-Situation vor Projektbeginn als auch die IST-Situation nach Projektende und die angestrebte SOLL-Situation dargelegt. Hierzu gehören neben Pflichtenheften, Dokumentationen, Kommunikationsnachweisen für Änderungswünsche und entsprechenden Zusagen auch Notizen, Nachweise des Auslieferungszustandes, Abnahmeprotokolle und sonstige, den Ablauf bzw. das Ergebnis des Projekts beeinflussende Ereignisse.

Im Rahmen des dritten Schrittes zur Definition des Streitgegenstandes wird der meist technisch unklare Teil des Konfliktes herausgearbeitet. Hierzu werden die Sachbearbeiter beider Parteien herangezogen sowie Testsituationen und Versuchsszenarien zur Reproduktion der strittigen Punkte herbeigeführt und aufgebaut. Fehler und deren Auswirkung auf den Vertragsgegenstand werden ermittelt, klar definiert und protokolliert.

Abhängig vom vereinbarten Ziel der Mediation ist es dem Mediator auf Grund seiner fachlichen Kompetenz möglich, den Parteien bzw. ihren Sachbearbeitern effektive und tragfähige Lösungen anzubieten und somit für beide Seiten einen akzeptablen Abschluss herbeizuführen.

Stellt die Bestimmung eines Schadens die Basis des Mediationsauftrages dar, so bewertet der Mediator die Schuldhaftigkeit einer oder beider Parteien und schätzt den entstandenen Schaden und daraus resultierende Folgen nach bestem Wissen und Gewissen. Bei der Bewertung von Schadenersatzansprüchen und im Falle schwieriger, komplexer oder abstrakter Schäden besteht die Möglichkeit, zu deren Bewertung einen Juristen hinzuzuziehen.

Mit der Erstellung des Abschlussberichtes werden die Parteien über die Ergebnisse der Mediation unterrichtet und die vorangegangenen Schritte und Fakten dargelegt. Somit kann der Abschlussbericht im Falle eines weiteren Streites zur Verfahrensbeschleunigung sowie als Argumentationsgrundlage verwendet werden.

Da eine Mediation auf die weitere zukünftige Zusammenarbeit ausgerichtet ist, stellt sie keine Lösung für eine Situation ohne den Einigungswillen beider Parteien dar. Die Mediation zeigt, wenn überhaupt, nur beiläufig Recht oder Unrecht auf. Vielmehr ist sie ein zielgerichtetes Verfahren für schnelle und pragmatische Beilegung von Streitigkeiten, wovon beide Parteien profitieren können. Die Mediation kann vor einer möglichen Eskalation zur Rettung einer Geschäftsbeziehung und fachlichen Klärung von strittigen Punkten führen, oftmals schon innerhalb weniger Stunden bzw. bei größeren Projekten im Laufe weniger Wochen.

Um im Streitfall auf die Mediation zurückgreifen zu können, empfiehlt es sich, eine entsprechende Klausel bereits in die Vertragsbedingungen vor Vertragsabschluss mit aufzunehmen. Es ist jedoch auch später jederzeit möglich, gegenseitig eine Mediationsvereinbarung zu treffen.

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