Zeugen Jehovas: Von der Verletzung der Sorgfaltspflicht eines Journalisten

Als Anwalt der Zeugen Jehovas fragen Sie mich in Ihrem Schreiben vom 30. April 2009, wann ich die Ratenzahlungen für die Kosten fortsetze, die Sie mir nach der Entscheidung des Hamburger Landgerichtes vom 12. September 2008 (Az. 324 O 179/08) in Rechnung gestellt haben. Zum jetzigen Zeitpunkt lautet meine Antwort: gar nicht!

In Ihrer Klageschrift haben Sie behauptet, die Zeugen Jehovas hätten eine Kontaktstelle für Journalisten eingerichtet, die Fragen beantwortet. Da ich mich nicht an diese Stelle gewendet hätte, sei mir Verletzung der Sorgfaltspflicht vorzuwerfen. Dieser Vorwurf wird immer haltloser.

1990 habe ich mich in Wiesbaden mit dem Vorstandsmitglied Ihrer Glaubensgemeinschaft, Richard E. Kelsey, getroffen. Bei dieser Gelegenheit versprach er mir die Beantwortung all meiner Fragen. Ich müsse sie nur schriftlich stellen. Das habe ich getan. Beantwortet wurden meine Fragen bis heute nicht. Nach nunmehr über 19 Jahren darf ich wohl davon ausgehen, dass dies auch nie geschehen wird.

Auch in Sachen Zeugen Jehovas und Familie wendete ich mich an diese Stelle. Statt einer Antwort ereilte mich eine von Ihnen verfasste Unterlassungserklärung, anschließend die Klage.

Dritter Grund für die vorläufige Einstellung meiner Ratenzahlungen: Seit Monaten bitte ich diese Kontaktstelle für Journalisten um eine Stellungnahme zu dem Vorwurf, Mitglieder der Neuapostolischen Kirche hätten in der DDR Zeugen Jehovas an die Staatsorgane verraten. Nach dieser langen Zeit des Wartens habe ich Sie am 14. Januar 2009 um Unterstützung gebeten. Erfolglos.

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Über Heinz-Peter Tjaden