Gut für Kampf gegen Spielsucht: Niedersachsen sagt illegalen privaten Wettanbietern den Kampf an

Hannover (tj). Illegalen Sportwettenanbietern geht es an den Kragen. Das hat der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann angekündigt. Rückenstärkung bekam er vom Bundesverfassungsgericht. Das höchste deutsche Gericht erklärte den Glücksspielvertrag für verfassungsrechtlich zulässig und verwarf eine Verfassungsbeschwerde eines privaten Sportwettenvermittlers. Dazu der Minister: "Meine Rechtsauffassung und die meiner Kollegen in den Ländern und das tatsächliche Vorgehen gegen illegale Sportwettenvermittler wird damit erneut und in vollem Umfang unterstützt.“

Die Stationen des Rechtsstreites: Ein privater Sportwettenvermittler aus Hannover verliert am 8. Juli 2008 vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Az 11 MC 489/07). Dieses Gericht hat er angerufen, weil er sich wegen einer Untersagungsverfügung des Ministeriums in seiner Berufsfreiheit und in seinem Recht auf effektiven Rechtsschutz verletzt fühlt. Nach dieser Niederlage wendet sich der private Sportwettenvermittler an das Bundesverfassungsgericht.

Mit der jetzigen Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes wird nach Auffassung von Schünemann das staatliche Monopol für Sportwetten bestätigt. Das sei gut für den Kampf gegen Spielsucht: "Das bei uns bestehende staatliche Sportwettenmonopol ist besonders geeignet, ein vertretbares begrenztes Angebot zu gewährleisten. Das Bundesverfassungsgericht hat dies für Niedersachsen nun eindrucksvoll anerkannt. Wir werden mit der Bekämpfung der illegalen Sportwettenvermittlung konsequent weitermachen.“

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