Steuerlicher Grundfreibetrag seit dem 1. Januar 2009 erhöht

Der Jahreswechsel brachte neben der Abgeltungssteuer mit der Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages eine weitere – wenngleich nicht derart tiefgehende – Veränderung für Anleger mit sich.

Im Detail wurde er von bislang 7.664 auf nunmehr 7.834 Euro erhöht. Dazu kommen der seit 2009 geltende Sparerpauschbetrag von 801 Euro sowie der Sonderkostenabzug von 36 Euro.

Anleger, deren Gesamteinkünfte die Summe dieser Freibeträge nicht überschreiten, können beim zuständigen Finanzamt eine so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen und somit Zinserträge – wie sie etwa beim Tagesgeld oder Festgeld zu erzielen wären – steuerfrei vereinnahmen.

Zwar sind die Zinsen derartiger Angebote aufgrund der Wirtschaftskrise und der damit einhergehenden Leitzinssenkungen derzeit ebenfalls am sinken, aber – wie etwa die Vergleiche auf http://www.sparbuch.info/tagesgeld/ oder http://www.tagesgeldrechner.info/festgeld/festgeldrechner zeigen - immer noch interessant, ganz besonders, wenn man sie mit den derzeit erzielbaren Renditen sicherer Bundesanleihen vergleicht.


Über Daniel Franke