Schutzschirm für viele Kinder: Das Jugendamt muss leider draußen bleiben

„Auch das Jugendamt kann die Liebe nicht kaputt machen“, sagt eine Mutter am 22. Januar 2009 bei „Panorama“. Der Mönchengladbacher Familienrichter Ernst-Elmar Bergmann tritt nicht zum ersten Mal als Anwalt des Kindes auf. Nirgendwo in Europa ist der Einfluss von Jugendämtern so groß wie in Deutschland, wird in dem Beitrag mit dem Titel „Kindesentzug - Die Allmacht der Jugendämter“ festgestellt.

Wirkt solche Kritik? Spannt jemand sogleich einen Schutzschirm für die Jüngsten auf, tritt die Bundeskanzlerin ans Mikrophon und schnürt ein Milliardenpaket, finden in Kommunen Sitzungen statt, bei denen über die gestrige „Panorama“-Sendung diskutiert wird? Wahrscheinlicher ist: Die Mütter und Väter, die gestern im Fernsehen aufgetreten sind, werden zusammengefaltet. Denn: Gefährlich ist es zwar immer noch, den Leu zu wecken, aber so mancher Jugendamtsmitarbeiter ist auch nicht ohne.

Die Vorwürfe, die verzweifelten Eltern nach öffentlichen Auftritten gemacht werden, sind vorgestanzt: Damit haben Sie Ihrem Kind einen Bärendienst erwiesen, heißt es dann - nachgeschoben wird oft die Drohung, dass man den Kontakt zum Kind abbrechen könne.

Manchmal wird auch getrickst: Wie nachweisbar im Fall von Jessica Müller aus Mönchengladbach, die am 31. Juli 2003 in der Kinderpsychiatrie landet und kurz darauf ins Schloss Dilborn kommt. Maßgeblich trägt dazu ein Gutachter bei. Der zieht sich jedoch Anfang 2008 auf den Standpunkt zurück, dass er gar keine so wichtige Rolle gespielt habe. Das liest sich in einer Aktennotiz vom 31. März 2006 anders. Dort wird vermerkt, dass den Eltern vom Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt das Sorgerecht entzogen worden sei. Begründung: „Laut Gutachter latente somatische und psychische Kindeswohlgefährdung, falls das Kind bei den Eltern ist.“

Die Arbeitsweise dieses Sachverständigen ist ein Kapitel für sich, aber immerhin: Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf erklärt sein Gutachten am 18. Juni 2008 für veraltet. Darauf könne sich niemand mehr berufen. Ein neues Gutachten müsse her. Dagegen sträuben sich die Eltern von Jessica bis heute. Sie haben Angst.

Das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt reagiert schnell auf den Düsseldorfer Beschluss und ordnet ein neues Gutachten an. Etwas Wichtiges vergisst die Richterin allerdings bis heute. Der Aufforderung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf, doch endlich die Rechte der Eltern juristisch zu definieren, kommt sie immer noch nicht nach. So bleibt es bei der OLG-Feststellung: „Eltern, die ihre Rechte nicht kennen, können auch nicht um ihre Rechte kämpfen.“

Verloren haben Jessicas Eltern das Sorgerecht, weil sie angeblich nicht erziehungsfähig sind. Die Elfjährige ist inzwischen seit fast fünf Jahren im Schloss Dilborn. Zu jener Zeit wird in einem schulärztlichen Gutachten der Stadt Kleve festgestellt, dass Jessica „Verhaltensauffälligkeiten“ und ein „provozierendes Verhalten“ zeige.

Gegenüber der Presse weist das Schloss Dilborn gern auf eine 1 : 1-Betreuung hin. Die hat dazu geführt, dass Jessica keine Verhaltens-Probleme mehr hat? Die werden ihr immer noch bescheinigt! Deswegen bekommt die Elfjährige seit dem 16. Dezember 2007 Risperdal. Dem stimmt die Vormünderin zu, die Eltern nicht.

Da drängt sich doch die Frage auf: Legt das Mönchengladbacher Jugendamt bei der Beurteilung der Erziehungsfähigkeit dieses Kinderheimes die gleichen Maßstäbe an wie bei den Eltern? Die Antwort: nein!

Und: Welche Rolle spielen eigentlich Gutachter und Psychologen in solchen Fällen? Sind die nicht viel zu eilfertig, wenn sie einem lebendigen Kind schwer nachvollziehbare Krankheiten bescheinigen - und einem stillen Kind ebenso? Gibt es etwa eine DIN-Norm für das passgenaue Benehmen von Kindern?

Eigene Erfahrung hat mich gelehrt: Steht plötzlich ein Dreijähriger vor dir, der nicht still sitzen will, eifersüchtig auf die neue Beziehung der Mutter reagiert und bockig in seinem Zimmer verschwindet, wenn der Neue erscheint, dann hat man eine Aufgabe, die zu den schönsten auf dieser Welt gehört. Dazu gehört eines Tages: Ein Gute-Nacht-Kuss und „Ich hab dich lieb!“ Man muss dieses Ziel nur erreichen wollen. Dazu muss jedes Jugendamt leider draußen bleiben…

Ein Beitrag für http://kinderunwohl.blogspot.com


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