Korrektur zur Pressemitteilung „Lehman-Brothers: Anleger gewinnt gegen Citibank“ vom 01.12.2008

Siegburg, 03. Dezember 2008. In der Pressemitteilung „Lehman Brothers: Anleger gewinnt gegen Citibank“ der Kanzlei Göddecke vom 01. Dezember hieß es fälschlicherweise, dass die Citibank Leipzig einem Anleger ein Lehman-Zertifikat verkauft hatte und dafür nun vom Amtsgericht Leipzig zum Schadensersatz verurteilt wurde. Bei dem von der Citibank empfohlenen Finanzprodukt handelte es sich jedoch nicht um ein Zertifikat des inzwischen insolventen Bankhauses Lehman Brothers, sondern von einem anderen Emittenten. Die Kanzlei Göddecke bedauert die Fehlinformation und bittet dieses zu entschuldigen.

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Lehmann Brother Anlagen und kein Ende

Es ist gut, dass es auch positive Urteile gibt, die den Anleger Hoffnung geben. Es ist ein Erfolg. Jede Beratungssituation in der Bank ist aber konkret am Einzelfall zu betrachten. Jetzt einfach zu denken, man kann auf Grund eines Urteils pauschal alle Anlagefälle im Bereich Lehmann-Brother gewinnen wäre fatal.
Daher liegt es auch an den Anwälten immer wieder auf dieses Prozessrisiko hinzuweisen. Die Darlegungs-und Beweislast der Anlageberatung aus dem ein Schadensersatzanspruch hergeleitet werden will, liegt immer beim Anspruchssteller. Diese grundsätzliche Prozesssituation ist keine höchstrichterliche Rechtssprechung, sondern die Rollenverteilung im Zivilprozess.

Trotzdem ist das erkämpfte Urteil ein schöner Erfolg.

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