Tag der Kinderrechte – nicht in Stuttgart

Stuttgart. Heute findet der Internationale Tag der Kinderrechte statt. Weltweit festgeschrieben sind die Kinderrechte in der UN-Kinderrechtskonvention, welche die Vollversammlung der Vereinten Nationen im November 1989 verabschiedet hat und die heute von den meisten Staaten der Erde ratifiziert worden ist.

Beim Weltkindergipfel 1990 verpflichteten sich die Regierungsvertreter aus der ganzen Welt zur Anerkennung der Konvention. Die Bundesrepublik Deutschland jedoch weigert sich als einziges Land, die UN-Kinderrechtskonvention vollständig zu ratifizieren.

Denn damit würde der gewünschte staatlich-willkürliche Eingriff in die elterliche Erziehung –fast immer durch Kindeswegnahmen– in die elterliche Erziehung wegfallen. Die Folge: ein ganzer Wirtschaftszweig mit jährlichem Umsatzvolumen von 80.000.000.000 (in Worten: achtzig Milliarden) EUR würde weitestgehend zusammenbrechen. Zum Vergleich: der Wehretat des Bundes betrug im Jahr 2007 ca. 30 Mrd. EUR.

Auch in der Schwabenmetropole Stuttgart, die die kinderfreundlichste Stadt Deutschland werden möchte, scheint der willkürliche Eingriff in die Elternrechte mehr als gewünscht zu sein.

In Stuttgart ist der Fall Nina Veronika bekannt, in dem ein heute elf Monate altes Mädchen im Alter von drei Wochen per verfassungswidrigem Gerichtsbeschluss von seinen Eltern –beide Akademiker–zwangsgetrennt wurde. Im Juni 2008, nachdem die Presse auf den Fall Nina Veronika aufmerksam wurde, wurde das Kind vom Jugendamt Stuttgart vor seinen Eltern versteckt, Aufenthaltsort unbekannt.

Umgang zwischen dem Kind und seinen Eltern soll nach einer fast drei Monate dauernden Umgangsvereitelung nunmehr nur noch jeden Monat stattfinden, da das Kind nach Meinung des Jugendamtes traumatisiert werde, wenn es seine Eltern öfter sehe. Diese absurde Auffassung setzt das Jugendamt ohne Gerichtsbeschluss durch, ohne dafür belangt zu werden.

Auf den heutigen Internationalen Kinderrechtetag angesprochen, wurde von der fallzuständigen Amtsbevormünderin Susanne Wortmann wortlos der Hörer aufgelegt: Im Fall Nina Veronika existiert seit August 2008 ein Maulkorb-Erlass von Amtsleiter Bruno Pfeifle gegen seine eigenen Mitarbeiter. Auch Pressesprecherin Petra Daniela Hörner ist in dieser Angelegenheit seit Monaten nicht zu sprechen.

Hintergrund: Es gibt zahlreiche eindeutige Anhaltspunkte, dass das Jugendamt Stuttgart sowie nunmehr auch das Familiengericht im vorliegenden Fall die Gesetzesgrundlagen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, des BGB, des Grundgesetzes, der Kinderrechtekonvention der Vereinten Nationen sowie der Menschenrechte und Elternrechte massiv verletzt.

Der beim Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt anhängige Sorgerechtsfall Nina Veronika liegt zwischenzeitlich auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg vor und wird dort beobachtet.